Flex-BHKW-Anlage in Putzar: Vorprüfung ohne erheblich nachteilige Umweltauswirkungen

Für den Standort ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen; die Biogas Putzar GmbH & Co. KG beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG.

Von Landesredaktion MV

Für die geplante Errichtung und den Betrieb einer Flex-BHKW-Anlage am Standort Putzar ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Zu diesem Ergebnis kam das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern nach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls.

Die Biogas Putzar GmbH & Co. KG beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für eine Flex-BHKW-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 4,803 MW. Vorgesehen ist das Vorhaben am Standort Putzar, Gemarkung Putzar, Flur 2, Flurstück 36/2.

Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, hat die Prüfung nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Dabei wurden die Kriterien der Anlage 3 des UVPG berücksichtigt.

Nach Einschätzung der Behörde sind von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Über den Antrag wird die Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

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