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Flex-BHKW-Anlage in Putzar: Vorprüfung ohne erheblich nachteilige Umweltauswirkungen
Ergebnis der Vorprüfung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat entschieden.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Flex-BHKW-Anlage in Putzar ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.
Die Behörde traf die Entscheidung nach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls.
Antrag und rechtliche Grundlage
Die Biogas Putzar GmbH und Co.
KG stellt einen Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Der Antrag betrifft eine Flex-BHKW-Anlage nach Paragraph 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Anlage hat eine Feuerungswärmeleistung von 4,803 Megawatt.
Geplante Anlage
Das Vorhaben soll am Standort Putzar stattfinden.
Die Anlage liegt in der Gemarkung Putzar.
Die Fläche gehört zur Flur 2.
Das Vorhaben betrifft das Flurstück 36/2.
Durchführung der Prüfung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ist die zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Dienststelle Stralsund führt die Prüfung durch.
Die Behörde prüfte nach Paragraph 9 Absatz 2 Nummer 2.
Sie prüfte außerdem in Verbindung mit Nummer 1.2.2.2 der Anlage 1.
Die Prüfung betrifft das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Behörde berücksichtigte die Kriterien der Anlage 3 im UVPG.
Einschätzung der Umweltfolgen
Die Behörde schätzt die Umweltfolgen für das Vorhaben ein.
Sie erwartet keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.
Deshalb ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
Rechtsfolgen und weiteres Verfahren
Die Feststellung ist nach Paragraph 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Über den Antrag entscheidet die Genehmigungsbehörde.
Sie entscheidet nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.