Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern: Start ab 1. August 2026
Schrittweise Ausweitung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030 mit acht Stunden täglich an fünf Tagen sowie optionalem Förderumfang

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt für Grundschulkinder schrittweise in Kraft
In Mecklenburg-Vorpommern sichern die Horte seit dem 1. August 2026 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst gilt der Anspruch für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse. In den folgenden Schuljahren wird er jeweils um eine Jahrgangsstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll dann jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und damit auf einen Hortplatz haben.
Bildungsministerin Simone Oldenburg verwies darauf, dass Ganztagsbetreuung Eltern Verlässlichkeit gebe und dazu beitrage, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren. Mecklenburg-Vorpommern sei mit seinem Hortplatzangebot gut aufgestellt, hieß es aus dem Ministerium.
Umfang, Plätze und Finanzierung
Der Rechtsanspruch umfasst eine Förderung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Förderung von 40 Stunden erfolgt unabhängig vom Bedarf der Eltern und auch in den Ferien, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Eltern können in Mecklenburg-Vorpommern außerdem einen Förderumfang von 50 Wochenstunden beantragen. In diesen Fällen erfolgt wie bisher eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Der festgestellte Bedarf gilt dann auch in den Ferien.
Nach Angaben des Landes gibt es derzeit 51.000 Hortplätze. Bis zum Jahr 2028 sollen über 4.000 Plätze neu geschaffen beziehungsweise erhalten werden. Das Land verweist darauf, dass dies dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030 entspreche.
Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit 11,7 Millionen Euro. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Nach Angaben des Ministeriums sollen Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger dadurch Planungssicherheit für Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen erhalten.
Weniger Kinder pro Fachkraft in Krippe und Hort
Mit dem neuen Kita-Jahr will das Land auch die Qualität in der Kindertagesförderung verbessern. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder statt bislang sechs. Im Hort verbessert sich das Verhältnis ab August 2027 von durchschnittlich 1:22 auf 1:21. Dafür stellt das Land jährlich mehr als 40 Millionen Euro bereit.
Für die Umsetzung gelten laut Ministerium verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, zusätzliches Personal zu gewinnen und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.
Bundesmittel und Qualitätsstandards
Bildungsministerin Oldenburg forderte den Bund auf, die Länder bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesförderung nicht weiter zu belasten. Hintergrund ist das geplante Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG), mit dem bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesförderung eingeführt werden sollen.
Nach den Angaben aus der Mitteilung sollen die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen. Nach den derzeitigen Plänen würden die Länder bis zum Jahr 2034 sieben Milliarden Euro weniger erhalten als ursprünglich vorgesehen.
Weitere Landesprojekte in Kitas und Kindertagespflege
Das Land führt auch mehrere bestehende Projekte fort. In den „Schwimmstarter-Kitas“ werden Kinder früh an freie Gewässer gewöhnt, damit sie sich später angstfrei in Seen, im Meer oder im Schwimmbad bewegen können und zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern werden. In diesem und im kommenden Jahr hat das Land die jährliche Förderung auf jeweils 30.000 Euro verdoppelt. In Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt bietet es zweimal jährlich die Weiterbildung zur beziehungsweise zum „Instruktorin/Instruktor – Wassergewöhnung“ an. Für 2026 liegen 17 Anträge von Einrichtungen vor, für 2027 bereits 22. Seit 2024 sind die zur Verfügung gestellten Mittel nach Angaben des Landes jedes Jahr vollständig ausgeschöpft worden.
Mit dem Modellprojekt „Niederdeutsch-Kitas“ unterstützt das Land seit 2025 Angebote in Kitas und in der Kindertagespflege, die spielerisch und kreativ die Beschäftigung mit der niederdeutschen Sprache stärken und das Bewusstsein für die niederdeutsche Kultur fördern. Pro Jahr stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Einrichtung kann eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für 2026 liegen zehn Anträge vor.
Auch das Kita-Modellprojekt „Lesereise M-V“ wird fortgesetzt. Alle vier- bis fünfjährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen erhalten ein Geschichtenbuch mit dem Titel „Blätter rascheln laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“. Das Buch enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. Es soll Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule begleiten und altersangemessen an das Lesen heranführen.
Sprachförderung und Sprachstandserfassung
Das Land führt auch die 118 Sprach-Kitas weiter. Dort leisten 140 Sprachfachkräfte eine gezielte Sprachförderung für Kinder mit erhöhtem Bedarf. Die Sprach-Kitas sind in Verbünden zusammengeschlossen und werden von Sprachfachberatungen begleitet.
In den Sprach-Kitas testen die Fachkräfte außerdem ein Verfahren zur Feststellung des Sprachstands von Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren. Ziel ist ein verlässliches und praxistaugliches Instrument für die Einschätzung sprachlicher Kompetenzen. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Verfahren durch das Sozialpädagogische Institut Berlin.
Starke Kita-Landschaft und hohe Zufriedenheit der Eltern
Nach Angaben des Landes werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 109.148 Kinder in 1.123 Kindertageseinrichtungen und weitere 1.448 Kinder bei 461 Kindertagespflegepersonen betreut und gefördert. Trotz sinkender Kinderzahlen konnten die Kita-Träger mehr als 1.200 Stellen für pädagogische Fachkräfte besetzen. Die Fachkraftquote liegt laut Mitteilung bei 95,7 Prozent unter den 13.294 Beschäftigten; 4,3 Prozent sind pädagogische Assistenzkräfte.
Die aktuelle Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts bescheinigt dem Land zudem eine hohe Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot. Mecklenburg-Vorpommern hat demnach bundesweit die zufriedensten Eltern mit den Öffnungszeiten der Kitas. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 11,2 Stunden pro Tag. Außerdem verweist das Land auf besonders hohe Verlässlichkeit, weil Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Die geringsten Schließzeiten sorgten für große Planungssicherheit. Während Eltern in anderen Bundesländern im Schnitt über 23 Tage Schließzeiten überbrücken müssen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern laut Mitteilung nur etwa 11 Tage im Jahr.
Bei den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten von mehr als 45 Stunden wöchentlich weist Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landes bundesweit die höchsten Werte auf: Bei Kindern unter drei Jahren sind es 75,3 Prozent, bei Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt 78 Prozent. Beim Platzangebot bietet das Land mit 9,1 Quadratmetern Innenfläche pro Kind zudem die größte Bewegungs- und Entfaltungsfläche in Kitas in Deutschland.
Beitragsfreiheit bleibt bestehen
Die Beitragsfreiheit für Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort bleibt nach Angaben des Landes ein zentraler Bestandteil der Bildungs- und Familienpolitik. Sie besteht seit mehr als sechs Jahren und wird ausschließlich durch das Land finanziert. Dafür wendet Mecklenburg-Vorpommern aktuell etwa 250 Millionen Euro im Jahr auf.
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