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Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern: Start ab 1. August 2026

In Mecklenburg-Vorpommern sichert der Hort den Rechtsanspruch.

Dieser Rechtsanspruch gilt für Ganztagsbetreuung.

Der Rechtsanspruch ist für Grundschulkinder vorgesehen.

Der Start erfolgt am 1. August 2026.

Zuerst gilt der Anspruch für Schülerinnen und Schüler.

Diese sind in der ersten Klasse.

In den folgenden Schuljahren erweitert das Land den Anspruch.

Das Land erweitert ihn jeweils um eine Jahrgangsstufe.

Ab Schuljahr 2029 und 2030 soll jedes Grundschulkind Anspruch haben.

Dieser Anspruch gilt für ganztägige Betreuung.

Damit soll auch ein Hortplatz für jedes Grundschulkind möglich sein.

Bildungsministerin Simone Oldenburg nannte Ganztagsbetreuung als Hilfe.

Sie sagte, Ganztagsbetreuung gebe Verlässlichkeit.

Sie sagte außerdem, Ganztagsbetreuung helfe.

So helfe sie bei der Vereinbarkeit.

Die Vereinbarkeit betrifft Berufs- und Privatleben.

Aus dem Ministerium hieß es, Mecklenburg-Vorpommern sei gut aufgestellt.

Das gilt für das Hortplatzangebot.

Umfang des Rechtsanspruchs und Ferienregel

Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden täglich.

Er gilt an fünf Tagen pro Woche.

Das Land rechnet Unterrichtszeit auf den Anspruch an.

Der Anspruch auf Förderung besteht 40 Stunden pro Woche.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Bedarf der Eltern.

Die Förderung gilt auch in den Ferien.

Eltern müssen dafür keinen Antrag stellen.

Das Land nennt zusätzlich einen möglichen Förderumfang.

Der Förderumfang kann 50 Wochenstunden betragen.

Eltern können diesen Förderumfang beantragen.

Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern.

Das Jugendamt prüft dabei den Bedarf.

Das Jugendamt prüft wie bisher.

Der festgestellte Bedarf gilt dann auch in den Ferien.

Hortplätze, Ausbauplanung und Finanzierung

Das Land nennt derzeit 51.000 Hortplätze.

Bis zum Jahr 2028 sollen über 4.000 Plätze neu geschaffen werden.

Alternativ sollen Plätze erhalten werden.

Das Land sagt, das entspricht einer 100-prozentigen Betreuungsquote.

Diese Quote soll zum Schuljahr 2029 und 2030 gelten.

Für Sicherung und Ausbau stehen Bundesmittel bereit.

Diese Bundesmittel kommen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau.

Die Summe beträgt 54,5 Millionen Euro.

Das Land beteiligt sich mit 11,7 Millionen Euro.

Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag ein.

Sie bringen den Betrag als Eigenanteil ein.

Das Ministerium sagt, Landkreise und freie Träger erhalten Planungssicherheit.

Die Planungssicherheit betrifft Bau.

Sie betrifft auch Sanierung.

Sie betrifft auch Erweiterung.

Mehr Qualität in Krippe und Hort

Das Land will mit dem neuen Kita-Jahr die Qualität verbessern.

Ab Januar 2027 betreut eine Fachkraft in der Krippe.

Durchschnittlich betreut sie fünf Kinder.

Bisher betreut eine Fachkraft in der Krippe.

Das ist durchschnittlich sechs Kinder.

Im Hort verbessert sich das Verhältnis.

Das passiert ab August 2027.

Es sinkt von durchschnittlich 1 zu 22.

Dann sind es durchschnittlich 1 zu 21.

Das Land stellt dafür jährlich mehr als 40 Millionen Euro bereit.

Das Ministerium nennt verlässliche Übergangsfristen.

Diese Fristen gelten für die Umsetzung.

Die Übergangsfristen sollen Kommunen und Träger Zeit geben.

Sie sollen Zeit für weitere Planung geben.

Sie sollen zusätzliches Personal gewinnen.

Sie sollen außerdem Abläufe anpassen.

Bundesmittel und Qualitätsstandards

Bildungsministerin Simone Oldenburg forderte den Bund.

Sie forderte den Bund auf, zu entlasten.

Sie wollte den Bund nicht weiter belasten.

Das gilt für die Weiterentwicklung.

Diese Weiterentwicklung betrifft die Qualität.

Die Qualität betrifft die Kindertagesförderung.

Als Hintergrund nannte sie das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz.

Das Gesetz wird als SCQEG bezeichnet.

Das SCQEG soll bundesweit verbindliche Qualitätsstandards einführen.

In einer Mitteilung hieß es, Mittel seien gesichert.

Es ging um rund zwei Milliarden Euro jährlich.

Es soll auch künftig eine verlässliche Finanzierung geben.

Nach den derzeitigen Plänen erhalten die Länder bis 2034.

Das sind sieben Milliarden Euro weniger.

Das sei weniger als ursprünglich vorgesehen.

Weitere Landesprojekte in Kitas und Kindertagespflege

Das Land führt mehrere bestehende Projekte fort.

Das Projekt Schwimmstarter-Kitas soll Kinder früh gewöhnen.

Die Kinder sollen an freie Gewässer gewöhnt werden.

Das Land nennt als Ziel angstfreies Bewegen.

Das Ziel gilt in Seen.

Das Ziel gilt auch im Meer.

Das Ziel gilt auch im Schwimmbad.

Das Land nennt als weiteres Ziel sichere Schwimmerinnen und Schwimmer.

In diesem Jahr verdoppelte das Land die jährliche Förderung.

Diese Förderung betrifft Schwimmstarter-Kitas.

Das Land verdoppelte die Förderung auch.

Das gilt für das kommende Jahr.

Die Förderung liegt dann bei jeweils 30.000 Euro.

In Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt bietet das Land Weiterbildung an.

Die Weiterbildung trägt den Titel Instruktorin oder Instruktor.

Der Titel heißt: Wassergewöhnung.

Das Land bietet diese Weiterbildung zweimal jährlich an.

Für 2026 liegen 17 Anträge von Einrichtungen vor.

Für 2027 liegen bereits 22 Anträge vor.

Seit 2024 schöpfen Einrichtungen die Fördermittel jährlich vollständig aus.

Das Land unterstützt seit 2025 das Modellprojekt Niederdeutsch-Kitas.

Das Projekt stärkt spielerisch und kreativ.

Es stärkt die Beschäftigung mit der niederdeutschen Sprache.

Das Projekt soll auch das Bewusstsein fördern.

Das Bewusstsein betrifft die niederdeutsche Kultur.

Für das Projekt stellt das Land pro Jahr 15.000 Euro bereit.

Eine Einrichtung kann dafür bis zu 1.500 Euro Förderung erhalten.

Für 2026 liegen zehn Anträge vor.

Das Land setzt auch das Kita-Modellprojekt Lesereise M-V fort.

Alle vier- bis fünfjährigen Kinder erhalten ein Geschichtenbuch.

Der Titel lautet: Blätter rascheln laut und leise.

Mach dich auf die Lesereise!

Das Buch enthält Geschichten.

Das Buch enthält Reime.

Das Buch enthält Bilder.

Das Buch enthält Rätsel.

Das Buch soll zum Mitmachen anregen.

Es soll auch zum Nachdenken anregen.

Au