Hinweispapier für Gemeinden zu Ferien- und Zweitwohnungen

Ministerium für Inneres und Bau erläutert rechtliche Instrumente und Steuerungsoptionen auf Grundlage des Baugesetzbuchs sowie weiterer Landesvorgaben

Von Landesredaktion MV

Das Ministerium für Inneres und Bau hat ein Hinweispapier für Gemeinden erarbeitet, das als Hilfestellung bei der kommunalen Regulierung und Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen dienen soll.

Landesbauminister Christian Pegel verwies darauf, dass der Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen viele Gemeinden immer wieder vor Herausforderungen stelle. Er nannte dabei auch den Zusammenhang mit Wohnungsknappheit und hohen Preisen. Mit dem Papier sollen die Gemeinden über ihren kommunalen Handlungsspielraum informiert und bei der Auswahl geeigneter Steuerungsinstrumente unterstützt werden.

Nach Angaben des Ministeriums werden in dem Papier die rechtlichen Instrumente erläutert, die den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Baugesetzbuchs, des Zweckentfremdungsgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V zur Verfügung stehen.

Genannte Steuerungsinstrumente

Zu den Möglichkeiten zählen demnach eine soziale Erhaltungssatzung, eine Fremdenverkehrssatzung, bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen, eine Zweckentfremdungssatzung sowie eine Zweitwohnungssteuersatzung. Diese Instrumente böten unterschiedliche Ansätze, um nach den gemeindlichen Vorstellungen steuernd Einfluss zu nehmen, könnten Kommunen aber auch vor praktische und rechtliche Herausforderungen stellen.

Der Minister dankte den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des Städte- und Gemeindetags M-V sowie des Landkreistags M-V, die sich mit ihrer Expertise an der Erarbeitung beteiligt hätten.

Hinweispapier

Das Hinweispapier ist hier abrufbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/Planen-und-Bauen/Planungsrecht/

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