Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Umnutzung von Rinder- zu Hähnchenmastanlage

Agrar GmbH Zepkow erhält Genehmigung für 199.492 Tierplätze am Standort Zepkow

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat der Agrar GmbH Zepkow mit Bescheid vom 29. Juli 2026 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Umnutzung der bisherigen Rinderanlage in eine Hähnchenmastanlage erteilt. Nach Angaben der Behörde umfasst das Vorhaben 199.492 Tierplätze am Standort 17209 Zepkow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Umfang des Vorhabens

Genehmigt wird die Umnutzung von Stallgebäuden und Nebeneinrichtungen zu einer Hähnchenmastanlage mit fünf Stallgebäuden. Vorgesehen sind der Umbau eines Jungrinderstalls zu einem Stall mit 34.850 Tierplätzen sowie der Umbau eines Rinderstalls zu vier Einzelställen mit zusammen 164.642 Tierplätzen. Die einzelnen Stallbelegungen sind mit 41.156, 40.948, 41.156 und 41.382 Tierplätzen angegeben.

Zur Anlage gehören außerdem ein Sammelbehälter für verschmutztes Reinigungswasser mit 200 Kubikmetern Fassungsvermögen, zwölf Futtersilos mit jeweils 43 Kubikmetern sowie fünf Wärmetauscher. Zudem sind mehrere Altgebäude teilweise zurückzubauen oder abzubrechen, darunter ein Sozialgebäude, eine Rampe, ein Futterhaus und ein Verbindungsbau.

Technische Ausgestaltung

Die Masthähnchen sollen in Bodenhaltung auf Einstreu gehalten werden. Für die Ställe ist eine Unterdrucklüftung mit einem Sommerluftvolumenstrom von 4,5 Kubikmetern pro Stunde je Kilogramm Lebendmasse vorgesehen. Am östlichen Giebelende jedes Stallgebäudes werden Ablufttürme mit 16 Abluftschächten und 12 Metern Höhe errichtet. Die Frischluftzufuhr erfolgt über 16 Fumuseinheiten je Stall sowie über Giebelwand-Zuluftventile.

Die Beheizung der Ställe soll über Warmluftkonvektoren in Kombination mit Wärmetauschern erfolgen. Zusätzlich ist zur Temperaturabsenkung in den Sommermonaten ein Verneblungssystem vorgesehen. Die Steuerung erfolgt über einen Klimacomputer.

Zur Emissionsminderung von Ammoniak um bis zu 69 Prozent soll neben der Installation der Wärmeaustauscher das Einstreumaterial „Improbed“ verwendet werden.

Tierschutz und Betrieb

Für die Tiere ist gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial in angemessener Menge vorgesehen. Als Einstreu und bepickbares Material sollen Stroh oder Dinkelspelzen verwendet werden. Die Tiere haben Zugang zu Tränklinien mit Tränknippeln und Auffangschale; nach der Genehmigungsbeschreibung steht für etwa 15 Tiere jeweils ein Tränknippel zur Verfügung. Die Tränkwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz.

Die Stallgebäude werden durch Tageslichteinfall über Fenster beleuchtet. Ergänzend ist eine künstliche Beleuchtung vorgesehen, die eine Mindestlichtstärke von 20 Lux in Tierhöhe gewährleistet. Für die Dunkelphase ist eine Notbeleuchtung mit 2 Lux im Tierbereich vorgesehen. Eine Alarmanlage und eine Notstromversorgung über ein Notstromaggregat sollen den Betrieb absichern.

Reinigung, Entsorgung und weitere Regelungen

Nach jedem Mastzyklus werden die Ställe ausgemistet, desinfiziert und für die Neueinstallung vorbereitet. Der anfallende Mist wird in Container verbracht und von einem Unternehmen abgeholt. Das Reinigungswasser wird in den Sammelbehälter mit 200 Kubikmetern Kapazität geleitet. Die Lagerung der Tierkadaver erfolgt in einem geschlossenen, leicht zu reinigenden Behälter; die Entsorgung übernimmt die zuständige Tierkörperverwertungsanstalt.

Der Betriebsleiter muss sicherstellen, dass der Bestand mindestens zweimal täglich von einem sachkundigen Angestellten kontrolliert wird. Gefallene Tiere sind sofort zu entfernen und bis zur Abholung in dem vorgesehenen Behälter zu lagern.

Weitere einbezogene Entscheidungen

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach Angaben der Behörde unter anderem die Baugenehmigung nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie die naturschutzrechtliche Genehmigung ein. Außerdem wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Das Verbleiben des Niederschlagswassers ist in der wasserrechtlichen Erlaubnis WE 001/26 geregelt, die ebenfalls am 29. Juli 2026 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte ausgestellt wurde.

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