Einfache Sprache
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Umnutzung von Rinder- zu Hähnchenmastanlage
Genehmigung für Umnutzung zur Hähnchenmast
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte erteilte der Agrar GmbH Zepkow.
Es erteilte eine Änderungsgenehmigung.
Das Amt erteilte die Genehmigung per Bescheid vom 29. Juli 2026.
Die Genehmigung betrifft eine immissionsschutzrechtliche Änderung.
Die Agrar GmbH Zepkow darf die bisherige Rinderanlage umnutzen.
Die Anlage wird damit zu einer Hähnchenmastanlage.
Ort und Umfang des Vorhabens
Die Behörde nennt den Standort 17209 Zepkow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Das Vorhaben umfasst 199.492 Tierplätze.
Die Genehmigung sieht fünf Stallgebäude für die Hähnchenmast vor.
Das Vorhaben nutzt Stallgebäude und Nebeneinrichtungen um.
Stallaufteilung und Tierplätze
Ein Jungrinderstall wird zu einem Stall mit 34.850 Tierplätzen umgebaut.
Ein Rinderstall wird zu vier Einzelställen umgebaut.
Die vier Einzelställe haben zusammen 164.642 Tierplätze.
Die Genehmigungsangaben nennen folgende Tierplatzzahlen pro Stall.
- 41.156 Tierplätze.
- 40.948 Tierplätze.
- 41.156 Tierplätze.
- 41.382 Tierplätze.
Technische Anlagen und bauliche Arbeiten
Zur Anlage gehört ein Sammelbehälter für verschmutztes Reinigungswasser.
Der Sammelbehälter hat ein Fassungsvermögen von 200 Kubikmetern.
Die Behörde nennt außerdem zwölf Futtersilos mit jeweils 43 Kubikmetern.
Zudem gehören fünf Wärmetauscher zur Anlage.
Mehrere Altgebäude sollen teilweise zurückgebaut oder abgebrochen werden.
Das betrifft ein Sozialgebäude.
Das betrifft eine Rampe.
Das betrifft ein Futterhaus.
Das Vorhaben umfasst auch einen Verbindungsbau.
Haltung und Lüftung
Die Masthähnchen sollen in Bodenhaltung auf Einstreu gehalten werden.
Die Behörde nennt eine Unterdrucklüftung für die Ställe.
Die Lüftung soll im Sommer 4,5 Kubikmeter pro Stunde je Kilogramm Lebendmasse fördern.
Am östlichen Giebelende jedes Stallgebäudes entstehen Ablufttürme.
Jeder Abluftturm bekommt 16 Abluftschächte.
Die Ablufttürme werden 12 Meter hoch.
Die Frischluftzufuhr erfolgt über 16 Fumuseinheiten je Stall.
Die Frischluftzufuhr erfolgt zusätzlich über Giebelwand-Zuluftventile.
Wärme, Steuerung und Emissionsminderung
Die Beheizung soll über Warmluftkonvektoren erfolgen.
Die Beheizung soll mit Wärmetauschern kombiniert werden.
Ein Verneblungssystem soll die Temperatur im Sommer senken.
Die Anlage soll über einen Klimacomputer gesteuert werden.
Die Behörde nennt Maßnahmen zur Senkung von Ammoniakemissionen.
Die Ammoniakemissionen sollen bis zu 69 Prozent sinken.
Dafür sollen Wärmeaustauscher installiert werden.
Dafür soll außerdem das Einstreumaterial „Improbed“ genutzt werden.
Tierschutz, Fütterung und Beleuchtung
Für die Tiere ist gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial vorgesehen.
Das Beschäftigungsmaterial soll in angemessener Menge vorhanden sein.
Als Einstreu und bepickbares Material sollen Stroh oder Dinkelspelzen dienen.
Die Tiere sollen Zugang zu Tränklinien haben.
Die Tränklinien sollen Tränknippel und eine Auffangschale nutzen.
Die Genehmigungsbeschreibung nennt je 15 Tiere einen Tränknippel.
Die Tränkwasserversorgung soll über das öffentliche Trinkwassernetz laufen.
Die Stallgebäude sollen durch Tageslicht über Fenster beleuchtet werden.
Zusätzlich soll künstliches Licht eingesetzt werden.
Die künstliche Beleuchtung soll eine Mindestlichtstärke von 20 Lux in Tierhöhe sichern.
Für die Dunkelphase soll eine Notbeleuchtung mit 2 Lux wirken.
Eine Alarmanlage soll den Betrieb absichern.
Das Notstromaggregat soll eine Notstromversorgung bereitstellen.
Reinigung, Entsorgung und Kontrolle
Nach jedem Mastzyklus sollen die Ställe ausgemistet werden.
Nach jedem Mastzyklus sollen die Ställe desinfiziert werden.
Nach jedem Mastzyklus sollen die Ställe für die Neueinstallung vorbereitet werden.
Der anfallende Mist soll in Container verbracht werden.
Ein Unternehmen soll den Mist abholen.
Das Reinigungswasser soll in den Sammelbehälter mit 200 Kubikmetern Kapazität geleitet werden.
Die Lagerung der Tierkadaver soll in einem geschlossenen Behälter erfolgen.
Der Behälter soll leicht zu reinigen sein.
Die zuständige Tierkörperverwertungsanstalt soll die Entsorgung übernehmen.
Der Betriebsleiter soll den Bestand kontrollieren lassen.
Die Kontrolle soll mindestens zweimal täglich erfolgen.
Die Kontrolle soll ein sachkundiger Angestellter übernehmen.
Gefallene Tiere sollen sofort entfernt werden.
Die gefallenen Tiere sollen bis zur Abholung in dem vorgesehenen Behälter lagern.
Weitere eingeschlossene Genehmigungen und Entscheidungen
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt laut Behörde mehrere Genehmigungen ein.
Das betrifft eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Das betrifft auch eine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Außerdem nennt die Behörde eine artenschutzrechtliche Prüfung.
Das Verbleiben des Niederschlagswassers ist in einer wasserrechtlichen Erlaubnis geregelt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis trägt die Bezeichnung WE 001/26.
Die Erlaubnis wurde ebenfalls am 29. Juli 2026 ausgestellt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte stellte die Erlaubnis aus.