Kurzmitteilung: Landtausch „Lassentin“ offiziell bekannt gemacht

STALU Vorpommern veröffentlicht Ausführungsanordnung für den freiwilligen Landtausch im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Von Landesredaktion MV
Kurzmitteilung: Landtausch „Lassentin“ offiziell bekannt gemacht
Fiktives KI-Symbolbild zum Beitrag: Kurzmitteilung: Landtausch „Lassentin“ offiziell bekannt gemachtKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat eine Bekanntmachung zum freiwilligen Landtausch „Lassentin“ veröffentlicht. Die Mitteilung steht unter dem Zeichen einer Ausführungsanordnung und verweist auf die rechtliche Grundlage nach § 103f Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Bekanntmachung im Landkreis Vorpommern-Rügen

Adressiert ist die Meldung an den Landkreis Vorpommern-Rügen. Herausgegeben wurde sie vom STALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Die Kennzeichnung der Bekanntmachung lautet Nr.: B 654 - 10.04.2026.

Einordnung der Mitteilung

Im Kern geht es um die Ausführungsanordnung im Verfahren des freiwilligen Landtauschs „Lassentin“. Weitere inhaltliche Angaben nennt die vorliegende Pressemitteilung in dieser Kurzfassung nicht. Sie verweist stattdessen auf die vollständige Meldung, die über die genannte Presse-Seite abrufbar ist.

Verweis auf die vollständige Meldung

Die Pressemitteilung enthält einen Hinweis darauf, dass die ganze Meldung mit 3006 Zeichen online bereitsteht. Zusätzlich wird angegeben, dass es keine Anhänge gibt.

  • Thema: Freiwilliger Landtausch „Lassentin“
  • Art der Bekanntmachung: Ausführungsanordnung
  • Rechtsgrundlage: § 103f Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • Herausgeber: STALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Region: Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Hinweis: Keine Anhänge
  • Damit informiert die Behörde über einen formellen Schritt innerhalb des freiwilligen Landtauschs „Lassentin“. Die Mitteilung ist knapp gehalten und verweist für weiterführende Details auf die vollständige Fassung der Bekanntmachung.

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