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Kurzmitteilung: Landtausch „Lassentin“ offiziell bekannt gemacht

Bekanntmachung zum Landtausch „Lassentin“

Die Behörde hat eine Mitteilung veröffentlicht.

Es geht um Landtausch.

Landtausch bedeutet: Felder werden getauscht.

Der Tausch ist freiwillig.

Die Bekanntmachung gilt für „Lassentin“.

Wer informiert?

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern informiert.

Kurz heißt es:

STALU VP.

Die Mitteilung geht an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

Worum geht es?

Es geht um eine Ausführungsanordnung.

Das ist eine amtliche Anweisung.

Sie sagt: Ein Verfahren geht weiter.

Das Verfahren betrifft den Landtausch.

Rechtsgrundlage

Die Behörde nennt ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Flurbereinigungsgesetz.

Kurz heißt es:

FlurbG.

Genannt wird auch:

§ 103f Absatz 3.

Das ist eine genaue Stelle im Gesetz.

Weitere Angaben

Die Mitteilung ist kurz.

Sie nennt keine weiteren Details.

Sie verweist auf die vollständige Meldung.

Dort stehen mehr Informationen.

Wichtige Punkte

  • Thema: Freiwilliger Landtausch „Lassentin“
  • Art: Ausführungsanordnung
  • Gesetz: Flurbereinigungsgesetz
  • Herausgeber: STALU VP
  • Region: Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Anhänge: Keine

Was bedeutet das für Sie?

Die Behörde macht einen offiziellen Schritt.

Es geht um den weiteren Ablauf.

Mehr Details stehen in der ganzen Meldung.