Mecklenburg-Vorpommern will Hitzeschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz stärken

Landesregierung plant Initiative für die nächste Bundesratssitzung und setzt Gesundheitsplan sowie Klimaanpassungsstrategie um

Von Landesredaktion MV

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Forderung, Hitzeschutz, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

Im Land will die Landesregierung den 2025 gestarteten Gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan sowie die kürzlich beschlossene Klimaanpassungsstrategie konsequent umsetzen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte nach der Kabinettssitzung, es gehe darum, insbesondere ältere Menschen besser vor den Folgen von Hitzewellen zu schützen. Nötig seien demnach entschiedene Maßnahmen für die öffentliche Infrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie mehr Bäume, Schattenplätze und Grünflächen in Städten. Auch die Landwirtschaft sei von Hitze und Trockenheit betroffen, weshalb die Folgen abgefedert werden müssten. Das Land werde dazu eine Initiative für die nächste Bundesratssitzung vorbereiten.

Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, verwies auf die von ihm seit Jahren geforderte neue Gemeinschaftsaufgabe. Ziel sei es, Klima- und Naturschutzmaßnahmen mit Bund, Ländern und Gemeinden effizient voranzubringen. Das schaffe Akzeptanz und Vertrauen, sagte Backhaus.

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, betonte, der Klimawandel sei in Mecklenburg-Vorpommern längst spürbar. Genannt wurden längere Hitze- und Trockenperioden, vermehrte Starkregenereignisse und tropische Nächte. Das Land habe sich deshalb bereits vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz als gesellschaftlich relevantes Thema zu behandeln und gemeinsam mit Akteuren im Sozialbereich Maßnahmen zu entwickeln. Nun gelte es, daran anzuschließen. Drese nannte dabei ein Förderprogramm zur Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden sozialer Dienstleister sowie einen besseren Schutz von Beschäftigten gegen Hitze.

Justizministerin, Gleichstellungs- und Verbraucherschutzministerin Jaqueline Bernhardt verwies auf die soziale Dimension von Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Schutz vor Hitze, Trockenheit und Extremwetter dürfe weder vom Einkommen noch von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe schaffe dafür die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage und ermögliche es, die Kommunen langfristig und wirksam zu unterstützen.

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