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Mecklenburg-Vorpommern sagt Nein zu DNA-Herkunftstests

Justizministerin Bernhardt betont Grundrechtsschutz und warnt vor Diskriminierung in polizeilichen Ermittlungen

Von Landesredaktion MV18.07.25, 17:01

In diesem Artikel

JB
Jacqueline Bernhardt

Im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde von Justizministerin Jacqueline Bernhardt ein klares Signal gesendet: Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz stellt sich entschieden gegen die Anwendung von DNA-Analysen zur Feststellung der sogenannten „biogeografischen Herkunft“ im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen. Hintergrund ist ein abgelehnter Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo), der dieses Thema behandelt hatte.

Klares Bekenntnis gegen Racial Profiling

Justizministerin Bernhardt verdeutlicht mit ihrer Position die klare Linie des Landes gegen jede Form von

Kurz erklärtRacial Profiling

Der Begriff beschreibt polizeiliche Maßnahmen, die allein aufgrund von äußeren Merkmalen wie Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder Sprache erfolgen, ohne dass ein konkreter Tatverdacht besteht.

, insbesondere auch im Zusammenhang mit neuen technologischen Möglichkeiten der DNA-Analyse.

Die biogeografische Herkunft mittels DNA zu bestimmen, lehnt Mecklenburg-Vorpommern ab, da dies Risiken für Diskriminierung birgt und rechtsstaatliche Grundsätze herausfordert.

Diskussion um Biogeografische Herkunft

Im Fokus der Debatte steht die Frage, inwieweit die Analyse genetischer Spuren zur Eingrenzung biogeografischer Herkunft in Strafverfahren zulässig ist. Ein entsprechender Beschlussvorschlag fand auf der Justizministerkonferenz jedoch keine Mehrheit, was die unterschiedlichen Haltungen innerhalb der Bundesländer deutlich macht.

Weiterführender Link

title="Originalmeldung des Ministeriums"

subTitle="Mehr Details zur Stellungnahme und Debatte"

url="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell?id=212648&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"

/>

Folgen für Ermittlungen und Grundrechtsschutz

Die Diskussion um den Einsatz von DNA-Analysen für diese Zwecke ist nicht nur technisch, sondern vor allem ethisch und juristisch hochbrisant. Kritiker warnen davor, dass durch derartige Methoden Menschen aufgrund äußerer Merkmale oder genetischer Abstammung in den Verdacht einer Straftat geraten könnten – ohne eine tatsächliche Grundlage.

Mit ihrer aktuellen Position bezieht Mecklenburg-Vorpommern eindeutig Stellung im bundesweiten Diskurs und bekräftigt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Entwicklungen in der Debatte um DNA-Analysen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben abzuwarten. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Schutz vor Diskriminierung.

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Mecklenburg-Vorpommern sagt Nein zu DNA-Herkunftstests
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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