Einfache Sprache

Mehr Spielraum für Windenergie: Mecklenburg-Vorpommern will Anrechenbarkeit bei Höhenbegrenzungen sichern

Beschluss der Landesregierung

Mecklenburg-Vorpommern will den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben.

Das Land bezieht sich auf den Ausbau der Windenergie.

Das Land will dafür das Windenergieflächenbedarfsgesetz ändern lassen.

Das Kabinett beschloss am 18. August 2026 eine Bundesratsinitiative.

Das Kabinett will die Initiative in den Bundesrat einbringen.

Worum es bei der Anrechnung geht

Das Land plant eine Änderung für die Anrechnung von Windenergieflächen.

Windenergieflächen sollen unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.

Die Anrechnung soll auch dann gelten, wenn Gemeinden Höhen begrenzen.

Gemeinden sollen planerische Höhenbegrenzungen festlegen dürfen.

Das Land sagt, das sei nach geltendem Recht bislang nicht möglich.

Das kann laut Land zusätzlichen Druck erzeugen.

Dieser Druck kann entstehen.

Dieser Druck kann weitere Flächen auszuweisen.

Erklärung von Dr. Wolfgang Blank

Minister Dr.

Wolfgang Blank sprach nach der Kabinettssitzung.

Blank erklärte, Menschen und Gemeinden vor Ort müssten mitsprechen können.

In der Nähe sollen Windräder trotzdem gebaut werden können.

Blank sagte, Windenergieanlagen würden leistungsfähiger.

Blank sagte auch, die Anlagen würden höher.

Blank nannte als Grund die Höhenentwicklung beim Ausbau.

Blank sagte, Kommunen bräuchten angemessene Höhenbegrenzungen.

Diese Höhenbegrenzungen sollen über Bebauungspläne möglich sein.

Die kommunalen Flächen sollen dabei auf Ziele angerechnet werden.

Blank betonte, die Anrechenbarkeit dürfe nicht verloren gehen.

Hintergrund: Ziele des Bundes und bisherige Berechnung

Der Bund verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern zum Ausbau der Windenergie.

Das Land muss bis Ende 2027 insgesamt 1,4 Prozent ausweisen.

Es geht um die Landesfläche für Windenergiegebiete.

Als Grundlage diente bislang eine Referenzanlage.

Die Referenzanlage hatte eine Gesamthöhe von 250 Metern.

Die Referenzanlage hatte einen Rotordurchmesser von 165 Metern.

Das Land sagt, moderne Windenergieanlagen seien inzwischen deutlich höher.

Beim Repowering ersetzen Betreiber ältere Anlagen durch neue.

Das Land sagt, dabei gebe es teils erhebliche Höhensprünge.

Das Land nennt Anlagen von 270 Metern und mehr als üblich.

Warum Höhenbegrenzungen nach geltendem Recht blockieren

Nach geltendem Bundesrecht können Flächen nicht angerechnet werden.

Die Flächen enthalten planerische Höhenbegrenzungen.

Das gilt laut Bundesrecht grundsätzlich.

Das betrifft auch kommunale Planungen in Flächennutzungsplänen.

Das betrifft auch kommunale Planungen in Bebauungsplänen.

Höhenbeschränkungen können aus dem Landschaftsschutz entstehen.

Höhenbeschränkungen können sich aus dem Schutz von Denkmalswerten ergeben.

Höhenbeschränkungen können auch die Luftverkehrssicherheit betreffen.

Das Land nennt diese Gründe laut Mitteilung.

Begründung für die geplante Gesetzesänderung

Blank sagte, das sei schwer vermittelbar.

Er sagte dazu eine Beispielkette von Planungen.

Eine Gemeinde weist Flächen für Windenergie aus.

Die Gemeinde entwickelt eine Lösung mit den Menschen vor Ort.

Die Lösung soll tragfähig sein.

Am Ende soll die Anrechnung trotzdem scheitern.

Das soll an der Höhenbegrenzung liegen.

Das Land wolle die kommunale Planungshoheit stärken.

Das Land wolle die Ausbauziele nicht absenken.

Der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern

Das Land schlägt eine konkrete Änderung des Gesetzes vor.

Das Land will planerische Höhenbegrenzungen ermöglichen.

Die Höhenbegrenzungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen gelten.

Dabei soll die Anrechenbarkeit der Fläche erhalten bleiben.

Das Land nennt den Maßstab für die Berechnung.

Als Maßstab soll das Verhältnis zur Referenzanlage dienen.

Die Referenzanlage stützt sich auf den Bund als Grundlage.

Beispiel für eine mögliche Regelung

Das Land nennt ein Beispiel für kommunale Planung.

Das Land sagt, eine Gemeinde könnte verbindlich planen.

Die Gemeinde könnte eine Mindestentfernung festlegen.

Diese Regel soll für den Abstand zur Ortschaft gelten.

  • Die Gemeinde könnte festlegen, dass 275 Meter hohe Anlagen mindestens 1.100 Meter entfernt stehen.

Warum das Land sich davon Erfolg verspricht

Blank sagt, Kommunen erhielten ein passendes Instrument.

Das Instrument soll örtliche Besonderheiten berücksichtigen.

Das Instrument soll Konflikte frühzeitig lösen.

Das Land sagt, das könne beim Repowering helfen.

Das Land sagt auch, es könne Akzeptanz erhalten.

Das Land sieht zugleich weniger Anlagen als Vorteil.

Das Land erwartet mehr Strom aus leistungsfähigeren Anlagen.

Weitere Vorgaben im Land

Das Land verweist auf eine frühere Regel im Landesrecht.

Die Regel gilt seit dem vergangenen Jahr.

Diese Regel betrifft das Repowering in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Anlagen müssen beim Repowering einen Abstand einhalten.

Das Land nennt als Abstand mindestens 1.000 Meter.

Der Abstand soll zur Ortschaft gelten.

Bürgerbeteiligung und finanzieller Nutzen

Die Landesregierung nennt eine weitere Maßnahme zur Akzeptanz.

Die Landesregierung nennt die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes.

Das Gesetz wurde im Frühjahr dieses Jahres beschlossen.

Das Gesetz soll den finanziellen Nutzen sichern.

Gemeinden und Menschen sollen finanziell am Bau profitieren.

Es geht um neue Windenergieanlagen und Solarparks.

Das gilt in der Umgebung der Projekte.

Weiterer Ablauf im Bundesrat

Der Gesetzesantrag soll dem Bundesrat zugeleitet werden.

Der Bundesrat soll am 25. September 2026 erstmals beraten.