Neue Chance für Ökobetriebe: Förderanträge ab Herbst 2026
Welche Änderungen bei Verpflichtungsdauern für Neueinsteiger und Bestandsbetriebe gelten, sobald der EU-Zustimmungsprozess abgeschlossen ist.
Ökobetriebe in Mecklenburg-Vorpommern können auch im Herbst 2026 erneut Förderanträge stellen. Wie aus einer Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums hervorgeht, gilt das sowohl für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger als auch für Betriebe, die ihre Ökoflächen erweitern wollen. Grundlage ist die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Änderung des nationalen GAP-Strategieplans.
Damit soll den Betrieben nach Angaben des Ministeriums Planungssicherheit für Investitionen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung gegeben werden. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bezeichnete die Fortsetzung der Herbstantragstellung als wichtiges Signal für den Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern.
Unterschiedliche Verpflichtungsdauern
Für Neueinsteiger gilt künftig eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren. Für bestehende Ökobetriebe, die neue Verpflichtungen eingehen, bleibt es bei einer Laufzeit von drei Jahren.
Nach Darstellung des Ministers ist die Entscheidung auch mit Blick auf die Zeit nach 2027 von besonderer Bedeutung. Für die kommende EU-Förderperiode ab 2028 gebe es derzeit noch keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Agrarförderung. Umso wichtiger sei es, den Betrieben schon jetzt größtmögliche Verlässlichkeit zu geben.
Bedeutung für Landwirtschaft und ländliche Räume
Das Ministerium hebt hervor, dass der ökologische Landbau ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft sei. Er trage zum Klima-, Natur- und Gewässerschutz bei, fördere die biologische Vielfalt und schaffe Perspektiven für ländliche Räume.
In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich den Angaben zufolge bereits mehr als 2.100 landwirtschaftliche Betriebe auf rund 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus.
Backhaus erklärte zudem, Landwirtinnen und Landwirte erzeugten nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern übernähmen auch Verantwortung für den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Dieses Engagement verdiene verlässliche politische Unterstützung.
Fördermöglichkeiten für das Verpflichtungsjahr 2027
Für das Verpflichtungsjahr 2027 sind laut Mitteilung folgende Fördermöglichkeiten vorgesehen:
- Neueinsteiger: erstmalige Förderung mit einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren
- Flächenerweiterungen bis 20 Prozent: Förderung im Rahmen der bestehenden Verpflichtung, sofern diese noch mindestens zwei Jahre läuft
- Flächenerweiterungen ab 20 Prozent: Abschluss einer neuen dreijährigen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2029
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