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Neue Umweltauflagen für Großanlagen in der Milchverarbeitung

StALU Westmecklenburg informiert über Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen ab 200 Tonnen pro Tag

Von Landesredaktion MV29.12.25, 01:01

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat eine wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch bekanntgegeben. Die Mitteilung betrifft Anlagen mit einer Kapazität, bei der die eingehende Milchmenge als Jahresdurchschnittswert 200 Tonnen oder mehr Milch pro Tag beträgt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).

Hintergrund der Bekanntmachung

Die Mitteilung bezieht sich auf eine Anpassung entsprechend der Nummern .34.1EG, 7.32., 10.25 V und 1.2.2V des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Dies betrifft Betriebe, die in größerem Maßstab Milch verarbeiten oder behandeln und daher besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen.

Kurz erklärtBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein zentrales deutsches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Kurz erklärtUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) regelt die Pflicht, bei bestimmten Projekten die Auswirkungen auf die Umwelt systematisch zu prüfen und öffentlich zu machen.

Die Änderung zielt darauf ab, die bestehenden Anlagen an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen anzupassen.

Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen

Die öffentliche Bekanntgabe ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht. Das StALU WM informiert im Rahmen der Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit über dieses Verfahren. Betriebe, deren Milchverarbeitung diese Kapazitätsgrenze überschreitet, müssen sich an die jeweils geltenden Vorschriften halten, was sowohl Genehmigungsverfahren als auch Umweltauflagen umfasst.

Weiterführende Informationen

Alle weiteren Details sowie die vollständige Meldung finden Interessierte auf der offiziellen Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Vollständige Bekanntmachung auf stalu-mv.dehttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=216620&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Durch solche Maßnahmen wird sichergestellt, dass Industrieanlagen mit größeren Mengen an Milchverarbeitung nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern auch umweltverträglich betrieben werden.

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