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Neues Gesetz stärkt Rechte in Pflegewohnformen

Neues Gesetz für Pflege und Betreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag hat ein neues Gesetz beschlossen.

Das Gesetz heißt Wohnformen- und Teilhabegesetz, kurz WoTG M-V.

Es regelt die Pflege- und Betreuungswohnformen.

Diese Wohnformen sind für Menschen, die Hilfe brauchen.

Das Gesetz ist moderner als das alte EQG.

Es schützt die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner besser.

Das bedeutet Modernisierung

Das neue Gesetz regelt Betreuung, Teilhabe und Verbraucherschutz in einem.

Verbraucherschutz heißt:

Maßnahmen, die Sie vor Betrug und Nachteilen schützen.

So sind faire Bedingungen sicher.

Mehr Rechte für Bewohnerinnen und Bewohner

Das Gesetz will:

  • höhere Qualität in Pflege und Betreuung
  • mehr Sicherheit für Bewohner
  • mehr Mitbestimmung

Das heißt, Sie können besser mitentscheiden.

Was ändert sich für Betreiber und Betroffene?

Einrichtungen müssen neue Regeln einhalten.

Diese Regeln sorgen für:

  • bessere Qualität der Betreuung
  • mehr Klarheit und Transparenz
  • Einbindung der Menschen vor Ort

Für Bewohner und Angehörige gibt es mehr Möglichkeiten, das eigene Leben zu gestalten.

Wo finden Sie mehr Informationen?

Mehr Infos gibt es auf der Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Dort finden Sie auch eine ausführliche Pressemitteilung und weitere Details.

[Originalmeldung zum Wohnformen- und Teilhabegesetz](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?

id=216469&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)

Fazit

Mecklenburg-Vorpommern passt die Regeln für Pflege und Betreuung an die heutige Zeit an.

Das neue Gesetz stärkt die Rechte und den Schutz der Menschen in Pflege- und Betreuungswohnformen.