Neues Gesetz stärkt Rechte in Pflegewohnformen
Mecklenburg-Vorpommern modernisiert Wohnformen- und Teilhabegesetz für mehr Selbstbestimmung und Verbraucherschutz
Am Donnerstag hat der Landtag die Weiterentwicklung des bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG) beschlossen. Das Ergebnis ist ein neues, modernes Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V), das in Mecklenburg-Vorpommern künftig den rechtlichen Rahmen für Pflege- und Betreuungswohnformen vorgibt und den Verbraucherschutz nachhaltig stärkt.
Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Anpassung und Weiterentwicklung des EQG bedeutet für Pflege- und Betreuungswohnformen eine grundlegende Modernisierung. Mit dem neuen Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) werden aktuelle Anforderungen an Betreuung, Teilhabe und Verbraucherschutz gebündelt in einem Gesetz geregelt.
Stärkere Rechte für Bewohnerinnen und Bewohner
Mit dem WoTG M-V werden die Rechte der in Pflege- und Betreuungswohnformen lebenden Menschen gestärkt. Das Gesetz strebt eine höhere Qualität, mehr Sicherheit sowie mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner an.
Konsequenzen für Anbieter und Betroffene
Betreiber von Einrichtungen müssen sich auf neue, anspruchsvolle Vorgaben einstellen, die unter anderem die Qualität der Betreuung, Transparenz sowie die Einbindung der Menschen vor Ort betreffen. Für Betroffene und ihre Angehörigen erhöht sich die Transparenz und die Möglichkeit, Einfluss auf das eigene Lebensumfeld zu nehmen.
Weitere Informationen und Hintergründe
Die ausführliche Pressemitteilung ist auf der Website der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern abrufbar. Ein Anhang mit weiteren Details ist dort ebenfalls verfügbar.
Mit der Verabschiedung des WoTG M-V setzt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen gesetzlichen Rahmen, der Pflege- und Betreuungswohnformen an moderne Anforderungen anpasst und die Rechte sowie den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt stellt.
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