Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete startet in Mecklenburg-Vorpommern

Entwürfe zu den online erarbeiteten Plänen sind ab den ersten Beteiligungsrunden nach den Sommerferien verfügbar; Stellungnahmen sind meist innerhalb von vier Wochen möglich.

Von Landesredaktion MV

In Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementplänen für die EU-Vogelschutzgebiete beginnen. Nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt schließt sich damit an die FFH-Managementplanung, die 2018 beendet wurde, die nächste Planungsphase für den Naturschutz an.

Die Erarbeitung der Pläne übernehmen die Fachbehörden für Naturschutz nach einer landeseinheitlichen Methodik. Die Erstellung erfolgt digital und konzentriert sich auf die wesentlichen Informationen. Die ersten Beteiligungsrunden sollen nach den Sommerferien starten.

Umfang der Schutzgebiete

In Mecklenburg-Vorpommern sind 61 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die seit 2011 mit der Natura-2000-Landesverordnung unter Schutz stehen. Zusammen umfassen sie 9.275 Quadratkilometer und damit 29,9 Prozent der Landesfläche. Davon entfallen 5.695 Quadratkilometer auf Landfläche und 3.580 Quadratkilometer auf Hoheitsgewässer.

Im Mittelpunkt der Planung stehen 88 Brutvogelarten, für die Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Ministeriums eine besondere Verantwortung trägt. Diese Arten wurden sogenannten Lebensraumgilden zugeordnet, also Gruppen mit vergleichbaren Ansprüchen. Das soll die Planung und die spätere Umsetzung erleichtern.

Grundlage der Planung

Der startenden Planerstellung ging eine 2021 begonnene umfassende Kartierung der Brutvogelbestände voraus. Ziel der Erfassung ist es, einen Überblick über die Arten und ihre Häufigkeit in den Gebieten zu gewinnen. Nach Ministeriumsangaben sind die Erhebungen inzwischen für den überwiegenden Anteil der Vogelschutzgebiete abgeschlossen.

Auf dieser Grundlage werden für die jeweiligen EU-Vogelschutzgebiete Schwerpunktbereiche der Vogelarten ermittelt und Flächen mit geeigneten Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Erhaltungszustände hinterlegt. Die Managementpläne sind als Fachpläne für die Naturschutzbehörden verbindlich.

Hinweis des Ministers

Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus betonte in der Mitteilung die Bedeutung der Vogelschutzrichtlinie und verwies auf den Rückgang der Vogelarten in Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich hob er hervor, dass insbesondere in nutzungsgeprägten Lebensräumen Verluste von Lebensräumen zu verzeichnen seien und die notwendigen Veränderungen nicht allein vom Naturschutz getragen werden könnten. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft sowie je nach Gebiet auch Jägerschaft und Tourismus seien ebenfalls gefordert, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.

Hintergrund

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie gilt seit 1979. Sie soll die wildlebenden heimischen Vogelarten in der Europäischen Union dauerhaft erhalten. Trotz dieser verbindlichen Vorgaben sei seitdem ein starker Rückgang der Bestände festgestellt worden, heißt es in der Mitteilung.

Die Europäische Kommission habe deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Beanstandet werde unter anderem, dass Managementpläne bislang noch nicht in allen Fällen erarbeitet worden seien. Sie sollen als Grundlage dienen, um erforderliche Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung stabiler Vogelpopulationen in den EU-Vogelschutzgebieten gezielt umzusetzen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Entwürfe der Managementpläne werden zur Information und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten der Fachbehörden für Naturschutz bereitgestellt. Der Beginn der Beteiligung wird jeweils auf den Startseiten dieser Behörden bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist über die dortige Gebietsliste eine Verlinkung auf den jeweiligen Entwurf möglich.

Der Beteiligungszeitraum beträgt in der Regel vier Wochen. In dieser Zeit können Stellungnahmen bei der zuständigen Fachbehörde für Naturschutz abgegeben werden. Dies soll bevorzugt digital erfolgen; dafür sollen auf den Internetseiten der Fachbehörden entsprechende Plattformen eingerichtet werden.

Alle Stellungnahmen werden geprüft. Anschließend wird zu den Stellungnahmen eine Zusammenstellung der Prüfergebnisse mit Begründung erstellt. Die Ergebnisse werden anonymisiert zusammen mit dem abgeschlossenen Plan auf den Internetseiten der zuständigen Fachbehörde veröffentlicht.

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