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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete startet in Mecklenburg-Vorpommern

Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

In Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft Managementpläne für EU-Vogelschutzgebiete.

Das sagte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Die neue Planungsphase schließt sich an die FFH-Managementplanung an.

Die FFH-Managementplanung endete im Jahr 2018.

Die Fachbehörden für Naturschutz erarbeiten die Managementpläne.

Die Fachbehörden arbeiten nach einer landeseinheitlichen Methodik.

Die Pläne werden digital erstellt.

Die Erstellung konzentriert sich auf wesentliche Informationen.

Die ersten Beteiligungsrunden sollen nach den Sommerferien starten.

Umfang der EU-Vogelschutzgebiete

In Mecklenburg-Vorpommern sind 61 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Die Gebiete stehen seit 2011 unter Schutz.

Als Grundlage dient die Natura-2000-Landesverordnung.

Die Gebiete umfassen zusammen 9.275 Quadratkilometer.

Das sind 29,9 Prozent der Landesfläche.

Auf die Landfläche entfallen 5.695 Quadratkilometer.

Auf Hoheitsgewässer entfallen 3.580 Quadratkilometer.

Im Mittelpunkt der Planung stehen 88 Brutvogelarten.

Mecklenburg-Vorpommern trägt nach Angaben des Ministeriums eine besondere Verantwortung.

Die Arten wurden Lebensraumgilden zugeordnet.

Lebensraumgilden sind Gruppen mit vergleichbaren Ansprüchen.

Die Zuordnung soll die Planung erleichtern.

Die Zuordnung soll auch die spätere Umsetzung erleichtern.

Grundlage der Planung

Der Planung ging eine Kartierung der Brutvogelbestände voraus.

Die Kartierung begann im Jahr 2021.

Die Kartierung sollte einen Überblick über Arten liefern.

Die Kartierung sollte auch die Häufigkeit der Arten zeigen.

Das Ministerium sagte, die Erhebungen seien weitgehend abgeschlossen.

Die Erhebungen seien inzwischen für den überwiegenden Anteil der Vogelschutzgebiete fertig.

Auf dieser Grundlage ermitteln die Planer Schwerpunktbereiche der Vogelarten.

Die Planer hinterlegen dazu Flächen mit passenden Maßnahmen.

Die Maßnahmen sollen Erhaltungszustände erhalten oder verbessern.

Die Managementpläne gelten als Fachpläne für Naturschutzbehörden.

Die Managementpläne sind für die Naturschutzbehörden verbindlich.

Hinweis von Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus

Umweltschutzminister Dr.

Till Backhaus betonte die Vogelschutzrichtlinie.

Er verwies auf den Rückgang von Vogelarten in Mecklenburg-Vorpommern.

Er sagte außerdem, dass Lebensräume weiter verloren gehen.

Der Verlust betrifft besonders nutzungsgeprägte Lebensräume.

Backhaus sagte, die notwendigen Veränderungen könnten nicht allein vom Naturschutz getragen werden.

Er nannte Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft als Mitverantwortliche.

Je nach Gebiet nannte er auch die Jägerschaft als Mitverantwortliche.

Je nach Gebiet nannte er außerdem den Tourismus als Mitverantwortlichen.

Er forderte gemeinsame tragfähige Lösungen.

Hintergrund zur Vogelschutzrichtlinie

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie gilt seit dem Jahr 1979.

Sie soll wildlebende heimische Vogelarten dauerhaft erhalten.

Das gilt in der Europäischen Union.

Trotz der Vorgaben gibt es seitdem einen starken Rückgang der Bestände.

Das steht in der Mitteilung des Ministeriums.

Die Europäische Kommission leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Die Kommission beanstandete unter anderem fehlende Managementpläne.

Die Kommission beanstandete außerdem, dass Managementpläne nicht in allen Fällen erarbeitet wurden.

Die Managementpläne sollen als Grundlage für Maßnahmen dienen.

Die Maßnahmen sollen stabile Vogelpopulationen in EU-Vogelschutzgebieten sichern.

Die Maßnahmen sollen auch die Schaffung solcher Populationen unterstützen.

So läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung ab

Die Entwürfe der Managementpläne werden zur Information bereitgestellt.

Die Entwürfe werden auch im Beteiligungsverfahren gezeigt.

Die Bereitstellung erfolgt auf den Internetseiten der Fachbehörden für Naturschutz.

Die Fachbehörden geben den Beginn der Beteiligung auf ihren Startseiten bekannt.

Ab dem Zeitpunkt gibt es auf der Gebietsliste einen Link zum Entwurf.

Der Beteiligungszeitraum beträgt in der Regel vier Wochen.

In dieser Zeit können Stellungnahmen bei der zuständigen Fachbehörde abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen bevorzugt digital abgegeben werden.

Dazu sollen die Fachbehörden passende Plattformen auf ihren Internetseiten einrichten.

Alle Stellungnahmen werden geprüft.

Danach erstellen die Fachbehörden eine Zusammenstellung der Prüfergebnisse mit Begründung.

Die Fachbehörden veröffentlichen die Ergebnisse auf ihren Internetseiten.

Die Veröffentlichung erfolgt zusammen mit dem abgeschlossenen Plan.

Die Fachbehörden anonymisieren die Ergebnisse vor der Veröffentlichung.