Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Erweiterung der Biogasanlage in Schwerin
Ein zusätzlicher Doppelmembrangasspeicher und Gastransportsystem – Einwendungen bis 10. September 2026 möglich
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung einer Biogasanlage in Schwerin
Für die bestehende Biogasanlage der BioEnergie Schwerin GmbH am Standort Pampower Str. 50 in Schwerin ist eine wesentliche Änderung beantragt worden. Geplant sind die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Biogasspeichers in Form eines Doppelmembrangasspeichers einschließlich eines erforderlichen Gastransportsystems.
Wie das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg mitteilt, befindet sich der geplante Biogasspeicher in der Gemarkung Wüstmark, Flur 2, auf den Flurstücken 100/23 und 100/264.
Für das Vorhaben wurde eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Durch die Änderung erhöht sich die Gesamtlagermenge an Biogas um 6,005 Tonnen. Laut Bekanntmachung handelt es sich dabei um eine störfallrelevante Änderung, da die Biogaslagerkapazität um mehr als eine Tonne steigt.
Unterlagen online und vor Ort einsehbar
Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Die Auslegung des Antrags, der beigefügten Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 27. August 2026 ausschließlich online auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/.
Zusätzlich ist eine Einsichtnahme vor Ort im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin, möglich. Dafür ist eine individuelle Terminabsprache unter der Telefonnummer 0358 588-66512 erforderlich.
Einwendungen bis 10. September möglich
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 10. September 2026 erhoben werden. Sie sind schriftlich an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, zu richten.
Alternativ können Einwendungen per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Dabei ist der Betreff „Einwendung BioEnergie Schwerin GmbH“ zu verwenden. Die Einwendung muss als beigefügtes unterschriebenes Dokument, zum Beispiel als PDF, eingereicht werden.
Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Einwendungen können nur von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind, oder von Vereinigungen, die die Anforderungen des § 3 Absatz 1 oder des § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Die Anschrift der Einwender muss vollständig und deutlich lesbar angegeben werden. Außerdem sind die Einwendungen zu unterschreiben, andernfalls sind sie ungültig.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind im Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, soweit deren Aufgabenbereich berührt ist. Einwender können verlangen, dass Name und Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben für die ordnungsgemäße Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Kein Erörterungstermin vorgesehen
Nach § 19 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz findet das förmliche Genehmigungsverfahren für die störfallrelevante Änderung ohne Erörterungstermin statt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
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