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Revolution im Agrarland: Freiwilliger Landtausch in Groß Kedingshagen

Freiwilliger Landtausch in Groß Kedingshagen

Am 04.

Februar 2025 gibt es eine wichtige Bekanntmachung.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat entschieden.

Es geht um einen freiwilligen Landtausch in Groß Kedingshagen.

**Wo findet der Landtausch statt?

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In den Gemeinden Prohn und Kramerhof.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

  • Prohn, Flurstücke: 101/8, 101/18, 105
  • Sommerfeld, Flurstücke: 196, 251
  • Kramerhof, Flurstücke: 45/10, 57/2, 111/2, 118

Das Gebiet hat eine Größe von 205.792 Quadratmetern.

Eine Übersichtskarte mit den Flurstücken liegt bei.

Sie können die Karte auch beim Amt einsehen.

Dazu müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.

**Warum gibt es diesen Landtausch?

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Der Landtausch verbessert die Agrarstruktur.

Er hilft, Flurstücke zusammenzulegen.

Das macht die Bewirtschaftung einfacher.

Die Tauschpartner haben den Landtausch beantragt.

Sie haben auch gezeigt, dass er schnell geht.

Deshalb wurde dieser Tausch angeordnet.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Falls Sie Rechte an den Flurstücken haben, die im Grundbuch nicht stehen, melden Sie diese bitte an.

Sie haben dafür drei Monate Zeit.

Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung.

Melden Sie sich beim:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Badenstraße 18, 18439 Stralsund

Oder per Post: Postfach 2541, 18412 Stralsund

Wichtig:

Wenn Sie Ihre Rechte zu spät anmelden, können diese nicht mehr berücksichtigt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können Sie Widerspruch einlegen.

Das geht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe.

Der Widerspruch kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingereicht werden.

Datum:

Stralsund, den 03.02.2025.

Im Auftrag:

Beierle Garbers

Abteilungsleiter Integrierte ländliche Entwicklung