Umweltminister Backhaus weist Vorwürfe zur Rolle seines Hauses bei der Rettungsaktion für den Buckelwal zurück
Er kritisiert Berichterstattung als faktisch verdrehend und beschreibt die rechtliche Bewertung als einvernehmlich ohne Rechtsgrundlage für eine Untersagung
Umweltminister Dr. Till Backhaus hat Vorwürfe zur Rolle seines Hauses bei der Rettungsaktion für den vor Poel gestrandeten Buckelwal zurückgewiesen. Anlass ist nach Angaben des Ministeriums die mediale Berichterstattung nach der Akteneinsicht zu dem Einsatz.
Backhaus erklärte, in Teilen der Berichterstattung würden Fakten verdreht. Zudem sei einem Mitarbeiter ein Zitat zugeschrieben worden, das dieser nach Darstellung des Ministers nie geäußert habe.
Minister weist Vorwürfe zur Personalfrage zurück
Zur Behauptung, er habe einen Abteilungsleiter „krank gemacht“, nahm Backhaus ebenfalls Stellung. Nach Angaben des Ministers musste sich der betroffene Abteilungsleiter zwar gegen Ende der Rettungsaktion krankmelden. Dies sei jedoch auf die hohe Arbeitsbelastung während des Einsatzes zurückzuführen gewesen.
Nach Darstellung des Ministers seien seit der ersten Sichtung des Wals in den Landesgewässern zahlreiche Beteiligte fortlaufend im Einsatz gewesen, teils bis spät in die Nacht und auch an Wochenenden. Am Ende der Rettungsaktion seien alle Beteiligten erschöpft gewesen.
Ministerium betont rechtlichen Unterschied zwischen Genehmigung und Untersagung
In der Sache selbst weist Backhaus die Darstellung zum Vorgehen des Ministeriums zurück. Der Rettungsversuch habe nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigt werden müssen. Nach Darstellung des Ministers habe er allenfalls untersagt werden können.
Eine solche Untersagung wäre laut Ministerium rechtlich nur dann möglich gewesen, wenn sicher festgestanden hätte, dass der Rettungsversuch eindeutig unzulässig gewesen wäre.
Mehrere Stellen waren an der Bewertung beteiligt
Nach Angaben des Ministeriums stützte sich die Bewertung des Rettungskonzeptes nicht allein auf die Naturschutzabteilung des Hauses. Eingeholt worden seien auch Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie von zwei weiteren Abteilungen des Ministeriums.
Beim ersten Rettungsversuch habe es ein einstimmiges Votum aller Beteiligten gegeben, den Versuch zu dulden. Auch beim zweiten, letztlich erfolgreichen Rettungsversuch hätten drei von vier Stellungnahmen keine rechtliche Möglichkeit für eine Untersagung gesehen.
Besonders verweist das Ministerium auf die Einschätzung des Landestierärztlichen Dienstes. Danach seien aktuell keine Gründe erkennbar gewesen, die bei planmäßigem Verlauf des Vorhabens ein behördliches tierschutzrechtliches Einschreiten erforderlich gemacht hätten.
Kritik an naturschutzrechtlicher Einschätzung
Die Naturschutzabteilung des Ministeriums hatte die Zulässigkeit des zweiten Rettungsversuchs verneint, weil eine Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht aus ihrer Sicht kaum möglich erscheine. Nach Darstellung des Ministeriums beruhte diese Einschätzung jedoch auf falschen Tatsachengrundlagen.
Laut Pressemitteilung seien Passagen aus einem von der privaten Rettungsinitiative vorgelegten Gutachten verkürzt wiedergegeben und zusammengefasst worden. Dadurch habe der Eindruck entstehen können, die Initiative selbst gehe davon aus, dass der Wal ohnehin sterben werde.
Das Gutachten habe stattdessen ausgeführt, dass der Wal bei einem Verbleib in der Ostsee keine Überlebenschance habe. Als neuer Ansatz sei deshalb ein passiver, assistierter Transport an Bord des vor Ort befindlichen Halbtauchers vorgeschlagen worden, um das Tier etwa 200 Kilometer weit in ein Tiefseegebiet mit hohem Salzgehalt in der Nordsee zu bringen.
Abschließende Bewertung
Nach Angaben des Ministeriums kamen die Teilnehmer des Ministeriums und des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in der abschließenden Besprechung einvernehmlich zu dem Schluss, dass keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung des Rettungsversuchs erkennbar gewesen sei.
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