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Umweltminister Backhaus weist Vorwürfe zur Rolle seines Hauses bei der Rettungsaktion für den Buckelwal zurück

Umweltminister Dr.

Till Backhaus weist Vorwürfe zur Rolle seines Hauses zurück.

Das sagte Backhaus nach Angaben des Ministeriums.

Anlass sind nach Angaben des Ministeriums mediale Berichte nach Akteneinsicht.

Backhaus sagt, in Teilen der Berichte gebe es verdrehte Fakten.

Backhaus nennt außerdem ein zugeschriebenes Zitat als Fehler.

Backhaus sagt, der betroffene Mitarbeiter habe dieses Zitat nie geäußert.

Vorwürfe zur Personalfrage

Backhaus nimmt auch Vorwürfe zur Personalfrage zurück.

Die Vorwürfe betreffen eine angebliche Maßnahme gegen einen Abteilungsleiter.

Backhaus sagt, er habe den Abteilungsleiter nicht krank gemacht.

Nach Darstellung des Ministers musste sich der Abteilungsleiter gegen Ende krankmelden.

Backhaus nennt hohe Arbeitsbelastung als Ursache.

Backhaus sagt, viele Beteiligte hätten seit der ersten Sichtung gearbeitet.

Nach Darstellung des Ministers arbeiteten Beteiligte teils bis spät in die Nacht.

Backhaus sagt, die Beteiligten arbeiteten auch an Wochenenden.

Am Ende der Rettungsaktion seien alle Beteiligten erschöpft gewesen.

Rechtlicher Unterschied nach Darstellung des Ministeriums

Backhaus weist die Darstellung zum Vorgehen des Ministeriums zur Sache zurück.

Der Rettungsversuch habe nach geltender Rechtslage nicht genehmigt werden müssen.

Backhaus sagt, er habe höchstens untersagen können.

Nach Darstellung des Ministeriums wäre eine Untersagung nur bei eindeutiger Unzulässigkeit möglich.

Der Maßstab sei laut Ministerium klar festgestellte Unzulässigkeit gewesen.

Bewertung durch mehrere Stellen

Nach Angaben des Ministeriums stützt sich die Bewertung nicht nur auf die Naturschutzabteilung.

Das Ministerium sagt, es gebe auch Stellungnahmen anderer Stellen.

Als weitere Stellen nennt das Ministerium das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.

Das Ministerium nennt außerdem zwei weitere Abteilungen.

Beim ersten Rettungsversuch gab es nach Ministeriumsangaben ein einstimmiges Votum.

Die Beteiligten wollten den Versuch dulden.

Beim zweiten Rettungsversuch waren drei von vier Stellungnahmen ohne Möglichkeit zur Untersagung.

Das Ministerium verweist dabei besonders auf den Landestierärztlichen Dienst.

Nach Darstellung des Ministeriums sah der Landestierärztliche Dienst aktuell keine Gründe.

Der Dienst habe keine Gründe für tierschutzrechtliches Einschreiten gesehen.

Die Einschätzung galt bei planmäßigem Verlauf des Vorhabens.

Kritik an naturschutzrechtlicher Einschätzung

Die Naturschutzabteilung des Ministeriums verneinte nach Darstellung die Zulässigkeit des zweiten Rettungsversuchs.

Die Naturschutzabteilung begründete das mit Naturschutzrecht.

Das Ministerium sagt, diese Einschätzung beruhe auf falschen Tatsachengrundlagen.

Laut Pressemitteilung seien Passagen aus einem Gutachten verkürzt wiedergegeben.

Das Gutachten stammt nach Pressemitteilung von einer privaten Rettungsinitiative.

Das Ministerium sagt, die Passagen seien zusammengefasst worden.

So habe ein falscher Eindruck entstehen können.

Der Eindruck sollte sein, dass die Initiative den Tod des Wals erwarte.

Nach Angaben des Ministeriums enthält das Gutachten eine andere Aussage.

Das Gutachten sagt, der Wal habe bei Verbleib in der Ostsee keine Überlebenschance.

Als neuer Ansatz schlug das Gutachten einen passiven assistierten Transport vor.

Der Transport solle an Bord des Halbtauchers vor Ort stattfinden.

Das Gutachten nennt als Ziel eine Strecke von etwa 200 Kilometern.

Das Ziel soll ein Tiefseegebiet mit hohem Salzgehalt in der Nordsee sein.

Abschließende Bewertung des Ministeriums

Nach Angaben des Ministeriums gab es am Ende eine Besprechung.

An der Besprechung nahmen das Ministerium und das Landesamt teil.

Nach Darstellung des Ministeriums kamen beide Seiten einvernehmlich zum Schluss.

Das Ministerium sagt, keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung sei erkennbar gewesen.

Zum Wal und zur Rettungsaktion

Es ging um eine Rettungsaktion für einen vor Poel gestrandeten Buckelwal.

Nach Angaben des Ministeriums begann die Aktion nach der Sichtung in den Landesgewässern.

Der Buckelwal hielt sich nach Darstellung während der Aktion im Einsatzgebiet auf.

Das Ministerium beschreibt die Rettungsaktion als zweistufigen Ablauf.