Wildschweine in Binz: Gemeinde spricht über Zuständigkeiten und Maßnahmen

Anwohner berichten von Sichtungen und Schäden; die Gemeinde verweist auf ruhende Jagd in befriedeten Bezirken und plant Vergrämung sowie Gespräche mit der Jagdbehörde

Im Ostseebad Binz sind in den vergangenen Wochen vermehrt Wildschweine im Gemeindegebiet gesichtet worden. Nach Angaben der Gemeinde sorgt das Auftreten der Tiere in Wohngebieten bei einigen Anwohnern für Verunsicherung und hat in einzelnen Fällen zu Schäden in privaten Gärten geführt. Die Kommune informiert deshalb über die rechtliche Lage, die Zuständigkeiten und empfohlene Vorsorgemaßnahmen.

Rechtliche Lage und Zuständigkeiten

Nach deutschem Recht gelten Wildtiere als herrenlos. Laut Mitteilung haften weder die Gemeinde noch der lokale Jagdpächter für Schäden, die Wildtiere auf privaten Grundstücken verursachen. Wohngebiete wie Gärten, Wohnstraßen und Parks sind zudem als befriedete Bezirke gemäß § 6 Bundesjagdgesetz eingestuft. In diesen Bereichen ruht die Jagd, sodass der Jagdpächter dort nicht ohne Weiteres schießen darf. Für diese Flächen besteht nach Darstellung der Gemeinde kein gesetzlicher Anspruch auf Wildschadensersatz. Für den Schutz privater Grundstücke seien die Eigentümer selbst verantwortlich.

Die Gemeinde Binz verfügt demnach über keine eigene Jagdberechtigung, steht aber nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der unteren Jagdbehörde und dem Jagdpächter, um im Bedarfsfall Sondergenehmigungen für gezielte Vergrämungs- oder Bejagungsmaßnahmen im Ortsrandbereich abzustimmen.

Geplantes Vorgehen der Gemeinde

Obwohl die Gemeinde rechtlich nicht zuständig und nicht verantwortlich für Schäden durch Wildschweine ist, will sie nach eigenen Angaben dennoch lösungsorientiert handeln. So soll am Montag ein Vergrämungsmittel nach Empfehlung von Jägern an strategisch sinnvollen Koordinaten ausgebracht werden. Dabei handelt es sich laut Mitteilung nicht um Gift, sondern um einen Duftstoff, der die Wildschweine abhalten soll. Außerdem sollen Gespräche mit der Unteren Jagdbehörde des Landkreises geführt werden.

Empfohlene Vorsorgemaßnahmen für Eigentümer

Die Gemeinde verweist darauf, dass Wildschweine in Ortslagen meist nach leicht zugänglicher Nahrung suchen. Zum Schutz privater Grundstücke werden daher folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Keine Speisereste, Fleisch, Milchprodukte oder Obst auf den offenen Kompost werfen
  • Müllsäcke und Mülltonnen erst am Morgen der Abholung bereitstellen
  • Fallobst zügig entfernen und bei Vogelfutterstellen auf sauberen Boden achten
  • Gärten mit stabilen, fest verankerten Zäunen schützen, gegebenenfalls mit Untergrabschutz

Verhalten bei Begegnungen mit Wildschweinen

Wildschweine meiden den Menschen von Natur aus und werden nach Angaben der Gemeinde nur aggressiv, wenn sie sich bedrängt fühlen oder ihre Jungen verteidigen. Deshalb wird geraten, Ruhe zu bewahren und hektische Bewegungen zu vermeiden. Zudem sollten sich Betroffene langsam rückwärts zurückziehen und den Tieren einen Fluchtweg offenlassen. Bei Sichtungen von Frischlingen, also gestreiften Jungtieren, soll maximaler Abstand gehalten werden. Hunde sind im und am Ort stets an der kurzen Leine zu führen.

Meldestellen und Notfallkontakte

Bei einer akuten Bedrohung durch eine Rotte im Wohngebiet ist sofort der Polizeinotruf 110 zu wählen.

Regelmäßige Sichtungen von Wildschweinen an bestimmten Stellen im Ort können beim Ordnungsamt der Gemeinde Binz unter

gemeldet werden. Die Gemeinde leitet diese Informationen zur Routenanalyse an den Jagdpächter weiter.

Die Gemeinde weist abschließend darauf hin, dass das Vergiften oder eigenmächtige Verletzen von Wildtieren strengstens verboten ist, eine schwere Straftat darstellt und zudem für Haustiere sowie Kinder lebensgefährlich sein kann.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: