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Wildschweine in Binz: Gemeinde spricht über Zuständigkeiten und Maßnahmen

Wildschweine in Binz nehmen zu

Im Ostseebad Binz wurden in den vergangenen Wochen mehr Wildschweine gesichtet.

Die Gemeinde teilte diese Entwicklung mit.

Einige Anwohner fühlen sich durch die Tiere verunsichert.

Bei einzelnen Fällen entstanden Schäden in privaten Gärten.

Die Gemeinde informiert über rechtliche Fragen und Vorsorge.

Rechtliche Lage nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht gelten Wildtiere als herrenlos.

Laut Mitteilung haften die Gemeinde und der lokale Jagdpächter nicht.

Die Haftung gilt für Schäden durch Wildtiere auf privaten Grundstücken.

Wohngebiete wie Gärten zählen zu befriedeten Bezirken.

Das ergibt sich aus Paragraf 6 des Bundesjagdgesetzes.

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

Der Jagdpächter darf dort nicht ohne Weiteres schießen.

Für diese Flächen nennt die Gemeinde keinen Anspruch auf Wildschadensersatz.

Die Gemeinde sagt, Eigentümer tragen die Verantwortung für ihr Grundstück.

Zuständigkeiten und Abstimmung im Ort

Die Gemeinde Binz hat nach eigenen Angaben keine eigene Jagdberechtigung.

Die Gemeinde steht nach eigenen Angaben im Austausch mit der unteren Jagdbehörde.

Die Gemeinde tauscht sich auch mit dem Jagdpächter aus.

Die Abstimmung soll im Bedarfsfall Sondergenehmigungen vorbereiten.

Die Sondergenehmigungen betreffen Vergrämungs- oder Bejagungsmaßnahmen am Ortsrandbereich.

Die Gemeinde nannte diese Maßnahmen als möglich.

Geplantes Vorgehen am Montag

Die Gemeinde will trotz fehlender Zuständigkeit lösungsorientiert handeln.

Am Montag soll ein Vergrämungsmittel ausgebracht werden.

Die Gemeinde folgt dabei Empfehlungen von Jägern.

Die Gemeinde plant die Ausbringung an strategisch sinnvollen Koordinaten.

Nach der Mitteilung handelt es sich nicht um Gift.

Das Mittel soll Wildschweine durch Duftstoffe abhalten.

Zusätzlich will die Gemeinde Gespräche mit der unteren Jagdbehörde führen.

Der Landkreis stellt dafür die zuständige Jagdbehörde laut Mitteilung.

Empfohlene Vorsorgemaßnahmen für Eigentümer

Wildschweine suchen in Ortslagen meist nach leicht zugänglicher Nahrung.

Die Gemeinde empfiehlt deshalb Maßnahmen zur Nahrungsvermeidung.

Eigentümer sollen keine Speisereste auf den offenen Kompost werfen.

Eigentümer sollen Fleisch nicht auf offenen Kompost werfen.

Eigentümer sollen Milchprodukte nicht auf offenen Kompost werfen.

Eigentümer sollen Obst nicht auf offenen Kompost werfen.

Außerdem sollen Müllsäcke erst am Morgen der Abholung bereitstehen.

Mülltonnen sollen erst am Morgen der Abholung bereitstehen.

Fallobst sollen Eigentümer zügig entfernen.

Eigentümer sollen bei Vogelfutterstellen auf sauberen Boden achten.

Gärten sollen mit stabilen und fest verankerten Zäunen geschützt werden.

Es soll bei Bedarf einen Untergrabschutz geben.

Verhalten bei Begegnungen mit Wildschweinen

Wildschweine meiden den Menschen von Natur aus.

Die Gemeinde sagt, sie werden nur aggressiv, wenn sie sich bedrängt fühlen.

Die Gemeinde nennt auch die Verteidigung der Jungen als Auslöser.

Bei Begegnungen sollen Menschen Ruhe bewahren.

Menschen sollen keine hektischen Bewegungen machen.

Betroffene sollen sich langsam rückwärts zurückziehen.

Betroffene sollen den Tieren einen Fluchtweg offen lassen.

Bei Sichtungen von Frischlingen soll maximaler Abstand eingehalten werden.

Frischlinge sind gestreifte Jungtiere.

Hunde sollen im und am Ort stets an der kurzen Leine geführt werden.

Meldestellen und Notfallkontakte

Bei akuter Bedrohung durch eine Rotte im Wohngebiet soll sofort die Polizei alarmiert werden.

Der Polizeinotruf lautet 110.

Regelmäßige Sichtungen an bestimmten Stellen sollen dem Ordnungsamt gemeldet werden.

Das Ordnungsamt ist im Ostseebad Binz zuständig.

Die Gemeinde leitet diese Informationen an den Jagdpächter weiter.

Die Gemeinde nennt als Zweck eine Routenanalyse.

Hinweis der Gemeinde zu Verboten

Die Gemeinde warnt davor, Wildtiere zu vergiften.

Die Gemeinde warnt auch vor eigenmächtigem Verletzen von Wildtieren.

Beides ist nach Angaben der Gemeinde strengstens verboten.

Die Gemeinde sagt, das stellt eine schwere Straftat dar.

Die Gemeinde nennt zudem ein hohes Risiko für Haustiere und Kinder.

Die Gemeinde beschreibt das Risiko als lebensgefährlich.