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SBGG in Schwerin: 81 wirksam beurkundete Erklärungen

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz.

Es gilt zum Geschlechtseintrag.

Das Gesetz heißt Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag.

Es startete am 1. November 2024.

Im Standesamt der Landeshauptstadt Schwerin gingen 102 Anmeldungen ein.

Diese Anmeldungen betrafen Änderungen im Personenstandsregister.

Diese Anmeldungen betrafen auch Änderungen bei den Vornamen.

Mit den Anmeldungen wollten Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern.

Die Landeshauptstadt Schwerin sagt dazu, dass 81 Fälle wirksam wurden.

In 81 Fällen reichte die Person eine persönliche Erklärung ein.

Die Landeshauptstadt Schwerin beurkundete diese Erklärung.

Das Interesse war besonders in den ersten Wochen hoch.

Vom 1. November bis zum 31. Dezember 2024 wurden 24 Erklärungen beurkundet.

Danach sank die Nachfrage deutlich.

Franziska Volpert sagte, die Zahlen zeigten einen Zusammenhang.

Sie erklärte, wer eine Änderung schon länger erwogen hatte.

Diese Personen hätten die neue Möglichkeit oft zeitnah genutzt.

Seitdem gingen die Anträge laut Volpert kontinuierlich zurück.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 11 Erklärungen beurkundet.

Im ersten Halbjahr 2025 waren es 25 Erklärungen.

Damit blieb die Nachfrage nach dem Rückgang auf niedrigerem Niveau.

Von den bislang 81 beurkundeten Erklärungen entfielen 37 auf weiblich zu männlich.

Weitere 25 Erklärungen betrafen die Änderung von männlich zu weiblich.

Weitere Erklärungen betrafen den Geschlechtseintrag „divers“.

Weitere Erklärungen betrafen auch die Streichung des Geschlechtseintrags.

Zehn Minderjährige nutzten ebenfalls die Möglichkeit des Selbstbestimmungsgesetzes.

Erklärungen für Jugendliche unter 18 Jahren brauchen die Zustimmung der Eltern.

Erklärungen für Kinder unter 14 Jahren geben die Eltern ab.