SBGG in Schwerin: 81 wirksam beurkundete Erklärungen
Seit dem 1. November 2024 gingen 102 Anmeldungen ein; im ersten Halbjahr 2026 wurden 11 Erklärungen beurkundet, darunter „weiblich zu männlich“ und „männlich zu weiblich“.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) zum 1. November 2024 sind im Standesamt der Landeshauptstadt Schwerin insgesamt 102 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister und der Vornamen eingegangen. In 81 Fällen wurde die Änderung inzwischen durch die Abgabe und Beurkundung einer persönlichen Erklärung wirksam.
Besonders in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes war das Interesse groß. Zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 wurden 24 Erklärungen beurkundet. Danach ging die Nachfrage deutlich zurück.
„Die Zahlen sprechen für sich: Wer eine Änderung bereits länger erwogen hat, nutzte die neue Möglichkeit häufig zeitnah. Seitdem gehen die Anträge kontinuierlich zurück“, sagt Franziska Volpert, leitende Standesbeamtin der Landeshauptstadt Schwerin.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden lediglich 11 Erklärungen beurkundet. Im Vergleichszeitraum des ersten Halbjahres 2025 waren es noch 25 Erklärungen. Damit hat sich die anfänglich hohe Nachfrage auf einem niedrigeren Niveau eingependelt.
Von den bislang 81 beurkundeten Erklärungen entfielen 37 auf die Änderung des Geschlechtseintrags von weiblich zu männlich und 25 auf die Änderung von männlich zu weiblich. Weitere Erklärungen betrafen die Wahl des Geschlechtseintrags „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags.
Auch zehn Minderjährige haben die Möglichkeit des Selbstbestimmungsgesetzes genutzt. Die Erklärungen bedürfen bei Jugendlichen unter 18 Jahren der Zustimmung der Eltern. Bei Kindern unter 14 Jahren muss die Erklärung durch die Eltern abgegeben werden.
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