Schwerin will Regelung zur Beschaffung von Lernmitteln beibehalten

Schwerin will Eltern Arbeitshefte und Verbrauchsmaterialien weiterhin selbst beschaffen lassen und wehrt sich gegen eine Anordnung des Innenministeriums.

Von Redaktion Schwerin1 Min. Lesezeit
Taschenrechner und neutrale Unterlagen auf einem Schreibtisch. KI-Symbolbild.

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Schwerin will die bisherige Regelung zur Beschaffung von Lernmitteln an den Schulen fortsetzen. Das teilte die Landeshauptstadt am 13. Oktober mit. Das Innenministerium wolle die Kommune nach Angaben der Stadt mit einer kommunalaufsichtlichen Anordnung zu einer Änderung zwingen.

Bislang beschafft die Stadt als Schulträger die Lehrbücher und überlässt sie den Schülerinnen und Schülern leihweise. Arbeitshefte und weitere Verbrauchsmaterialien kaufen die Eltern nach Darstellung der Stadt selbst, üblicherweise über einen Schulbuchzettel. Der Wert ist auf bis zu 30,68 Euro begrenzt.

Die Stadt hält diese Praxis für unbürokratischer als ein Verfahren mit eigener Kostensatzung und Kostenbescheiden. Bei einer solchen Regelung müssten für die Kostenbeteiligung von bis zu 30,68 Euro nach Angaben der Stadt Bescheide für aktuell 8700 Schülerinnen und Schüler erstellt und zugestellt werden. Zudem würden die Beiträge pauschal erhoben, auch wenn die Arbeitshefte weniger kosteten.

Stadt sieht Handlungsspielraum im Schulgesetz

Das Innenministerium beruft sich laut Mitteilung auf das Schulgesetz. Die Landeshauptstadt vertritt dagegen die Auffassung, das Gesetz schreibe nicht vor, dass der Schulträger die Verbrauchsmaterialien beschaffen müsse. Es ermögliche lediglich, Kostenbeiträge zu erheben. In einem Schreiben an das Ministerium bekräftigte die Stadt ihre Rechtsposition und kündigte an, die bestehende Praxis fortsetzen zu wollen.

Oberbürgermeister Sebastian Ehlers sagte, die Regelung sei bürokratiearm und begünstige Eltern, weil der Wert der selbst beschafften Materialien die Grenze von 30,68 Euro nicht immer erreiche. Falls nötig, werde die Stadt den Rechtsweg bemühen. Über den Konflikt war auch der Bildungsausschuss der Stadtvertretung informiert worden, der sich am Donnerstag zuvor mit einem Antrag eines fraktionslosen Stadtvertreters zur Lernmittelfreiheit befasst hatte.

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