Hellingkran: Rückkehr in 44 Wohnungen frühestens am 2. November
Am historischen Hellingkran auf dem Gelände der ehemaligen Neptunwerft in Rostock soll am Montagmorgen, 26. Oktober 2026, der Aufbau der Spezialkräne beginnen. Die eigentlichen Sicherungsarbeiten am beschädigten Ausleger können wegen der vorhergesagten Windverhältnisse voraussichtlich erst ab Mittwoch, 28. Oktober, starten.
Fachleute ermitteln derzeit die erforderlichen technischen Maßnahmen und die Größe des notwendigen Absperrbereichs. Der Förderverein Tradition Ostseeschifffahrt e. V. Rostock, Eigentümer des Krans, hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wegen der komplexen Arbeiten um Unterstützung im Rahmen einer Ersatzvornahme gebeten. Die Stadt koordiniert das weitere Vorgehen mit den beteiligten Einsatzkräften und technischen Sachverständigen.
Absperrungen und Evakuierungen bleiben bestehen
Der Zustand des Krans wird weiterhin regelmäßig begutachtet. Dreimal täglich dokumentieren Drohnenflüge die Schäden an der Auslegerkonstruktion, damit mögliche Veränderungen früh erkannt und bei der Planung berücksichtigt werden können. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass sich Teile lösen und herabstürzen. Deshalb bleiben die vorsorglichen Absperrungen und Evakuierungen im Umfeld des Krans bestehen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der 44 betroffenen Wohnungen in der Hellingstraße sind anderweitig untergekommen. Eine vorsorglich eingerichtete Notunterkunft in einer Sporthalle wurde nicht in Anspruch genommen und inzwischen wieder geschlossen. Nach derzeitigem Stand können die Betroffenen frühestens am Montag, 2. November 2026, zurückkehren. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Sicherungsarbeiten abgeschlossen sind und keine Gefährdung mehr besteht.
Die Stadtverwaltung bittet die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die betroffenen Gewerbetreibenden und Anlieger weiterhin um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen. Die Sicherheit habe bei allen Maßnahmen oberste Priorität.
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