Rostock: Grundstückseigentümer müssen Gehwege von Herbstlaub freihalten

Rostock erinnert Grundstückseigentümer an die Pflicht, Gehwege von Laub zu reinigen. Laub gehört nicht auf die Fahrbahn; Biotonne und Recyclinghöfe bieten Entsorgungsmöglichkeiten.

Von Redaktionsteam Rostock1 Min. Lesezeit

Nasses Herbstlaub kann Gehwege rutschig machen und Stürze verursachen. In vielen Fällen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke dafür verantwortlich, die Gehwege sauber und laubfrei zu halten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bittet sie, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zu sicheren Gehwegen beizutragen.

Zusammengefegtes Laub darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden. Das ist unzulässig, kann mit einem Bußgeld geahndet werden und kann Gullys und Abläufe verstopfen, sodass der Wasserabfluss behindert wird. Zudem wird das Laub durch den Wind schnell wieder auf die Gehwege geweht. Die Einhaltung der Reinigungspflichten wird durch das zuständige Amt kontrolliert.

Laub über Biotonne oder Recyclinghof entsorgen

Rostocker Haushalte, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, können Herbstlaub direkt in die Biotonne geben. Auf den Recyclinghöfen sind außerdem 120-Liter-Papiersäcke für einen Euro pro Stück erhältlich. Gefüllte Säcke können am regulären Leerungstag neben die Biotonne gestellt werden. Herbstlaub wird auf den Recyclinghöfen auch kostenlos angenommen. Wer einen eigenen Garten hat, kann das Laub auf dem Grundstück kompostieren und so dem natürlichen Stoffkreislauf zurückführen.

Werden Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt, kann das rechtliche und finanzielle Folgen haben. Kommt es durch nicht beseitigtes Laub zu einem Unfall, können unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Auch mögliche Forderungen von Krankenkassen können zu finanziellen Belastungen führen.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer