Rostock legt Nachtragshaushalt für 2026 und 2027 vor
Die Rostocker Stadtverwaltung hat der Bürgerschaft einen ersten Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgelegt. Die Beschlussfassung ist für den 11. November 2026 vorgesehen. Zuvor beraten die zuständigen Fachausschüsse über die Vorlage.
83,1 Millionen Euro aus dem „MV Plan 2035“
Der Nachtrag soll die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die für Rostock vorgesehenen Maßnahmen aus dem Sondervermögen „MV Plan 2035“ noch im laufenden Haushaltsjahr fristgerecht umzusetzen. Insgesamt sind für Rostock in den kommenden Jahren 83,1 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen insbesondere in Schulen, Verkehrsinfrastruktur sowie Sport und Kultur fließen.
Zugleich reagiert die Stadt auf Veränderungen seit der ursprünglichen Haushaltsplanung. Vor allem für Personal, Jugend und Soziales werden zusätzliche Mittel benötigt. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und weitere Landeszuweisungen sollen helfen, die gestiegenen Ausgaben auszugleichen.
Defizit für 2026 bleibt bestehen
Das geplante Haushaltsergebnis für 2026 ändert sich nicht. Das veranschlagte Defizit bleibt bei 36,8 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und 58,6 Millionen Euro im Finanzhaushalt. Eine zusätzliche Verschlechterung soll damit vermieden werden.
Die Gewerbesteuereinnahmen werden nach aktuellem Stand auf rund 180,87 Millionen Euro geschätzt. Das sind etwa 20 Millionen Euro mehr als ursprünglich im Haushalt angesetzt. Die Mehreinnahmen werden insbesondere benötigt, um zusätzliche Aufwendungen für Personal, Jugend und Soziales zu decken. Hinzu kommen weitere Landeszuweisungen für soziale Aufgaben.
Für 2027 könnte ein weiterer Nachtrag folgen
Auch für 2027 zeichnet sich Anpassungsbedarf ab. Wie groß dieser sein wird, lasse sich derzeit noch nicht verlässlich beurteilen, heißt es in der Mitteilung. Die Stadtverwaltung will zunächst die weitere Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben abwarten und anschließend einen gesonderten Nachtragshaushalt für 2027 vorbereiten.
Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger sagte: „Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich im Laufe dieses Jahres nicht verbessert. Das gilt auch für unsere Stadt. Bund und Länder sind aufgefordert, bei allen ihren Entscheidungen stets auch die kommunale Ebene zu berücksichtigen. Sonst werden die Schuldenberge der Städte und Gemeinden weiter wachsen“.
Die Beschlussvorlage Nr. 2026/BV/1888 trägt den Titel „1. Nachtragshaushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2026/2027“ und ist im Ratsinformationssystem der Stadt abrufbar.
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