Einfache Sprache

EVB verkauft Laubsäcke für Straßenbaumlaub ab 14. September 2026

Laubsäcke für Straßenbaumlaub im Herbst 2026

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bietet spezielle Laubsäcke an.

Der Zeitraum ist vom 14. September bis 30. November 2026.

Die Laubsäcke dienen der Entsorgung von Straßenbaumlaub.

Wer kann die Laubsäcke kaufen

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb richtet das Angebot an Bürgerinnen und Bürger.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen durch starken Laubanfall besonders betroffen sein.

Der Laubanfall muss von anliegenden Straßenbäumen kommen.

Preis und Kaufbedingungen

Der Preis beträgt 10 Euro für 20 Stück Laubsäcke.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Servicebereich des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebs.

Der Servicebereich liegt in Wismar.

Die Adresse ist Werftstraße 1.

Der Verkauf findet zu den üblichen Geschäftszeiten statt.

  • Montags ist der Verkauf von 7.00 bis 12.00 Uhr.
  • Montags ist der Verkauf von 13.00 bis 15.30 Uhr.
  • Dienstags ist der Verkauf von 7.00 bis 12.00 Uhr.
  • Dienstags ist der Verkauf von 13.00 bis 15.30 Uhr.
  • Donnerstags ist der Verkauf von 7.00 bis 12.00 Uhr.
  • Donnerstags ist der Verkauf von 13.00 bis 15.30 Uhr.
  • Freitags ist der Verkauf von 7.30 bis 12.00 Uhr.

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb akzeptiert Kartenzahlungen und Barzahlungen.

Beim Kauf kontrolliert das Personal den Personalausweis.

Die Kontrolle soll unrechtmäßige oder mehrfache Käufe verhindern.

Nutzung der Laubsäcke

Die Laubsäcke dürfen nur für die Entsorgung von Straßenbaumlaub genutzt werden.

Andere Garten- oder Haushaltsabfälle dürfen nicht in die Laubsäcke.

Bereitstellung am Entsorgungstag

Gefüllte Säcke müssen am jeweiligen Entsorgungstag bereitgestellt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger stellen die Säcke an den Straßenrand.

Die Bürgerinnen und Bürger stellen die Säcke zusammen mit der Biotonne bereit.

Die Säcke müssen vor Feuchtigkeit geschützt sein.

Die Säcke dürfen durch Witterung oder andere Umwelteinflüsse nicht beschädigt werden.

Die Säcke dürfen nicht so feucht werden.

Die Säcke dürfen nicht so feucht werden, dass sie nicht mehr eingeladen werden können.

Verwendet werden dürfen nur die speziell ausgegebenen und gekennzeichneten Säcke.

Kontrollen durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren den Inhalt der Säcke.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren auch die ordnungsgemäße Bereitstellung.

Wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, bleiben die Säcke stehen.

Dann muss der Inhalt eigenständig aussortiert werden.

Der Inhalt kann dann als neu einzustufender Abfall kostenpflichtig entsorgt werden.

Die Entsorgung erfolgt beim Abfallwirtschaftshof in Müggenburg.

Wie lange die Abfuhr läuft

Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt bis einschließlich 50.

Kalenderwoche.

Hinweis des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebs

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bittet um das Beachten der Vorgaben.

Das soll die Entsorgung des Straßenbaumlaubs reibungslos sichern.

Das soll die Entsorgung des Straßenbaumlaubs ordnungsgemäß sichern.