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Landtagswahl in Waren (Müritz): Termine rund um Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Wahl und Wahlrecht
Rund 17.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz) sind aufgerufen.
zur Landtagswahl.
Auch die stadtzugehörigen Ortsteile gehören zum Wahlaufruf.
Die Wahl findet am Sonntag, 20. September 2026, statt.
Gewählt wird der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Wahlberechtigt sind Menschen, die am Wahltag 16 Jahre alt werden.
Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen.
Diese Voraussetzung gilt nach dem Melderegister.
Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung am Wahltag.
Ohne Wohnung zählt stattdessen ein gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern.
Der gewöhnliche Aufenthalt muss am Wahltag bestehen.
Das gilt, wenn die Person dort sonst regelmäßig lebt.
Außerdem dürfen Menschen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Samstag, 29. August 2026, zugestellt.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhält, soll sich melden.
Die Person soll davon ausgehen, dass sie wahlberechtigt ist.
Die Person soll sich unverzüglich bei der Gemeindewahlbehörde melden.
Die Gemeindewahlbehörde sitzt in der Stadt Waren (Müritz).
Telefonisch ist die Gemeindewahlbehörde unter 03991 177-318 erreichbar.
Per E-Mail ist die Gemeindewahlbehörde unter [email protected] erreichbar.
Wahlberechtigte können das Wählerverzeichnis einsehen.
Sie können die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten prüfen.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 31. August bis zum 4. September 2026 bereit.
Der Ort für die Einsicht ist das Bürgerbüro der Stadt Waren (Müritz).
Die Adresse lautet Zum Amtsbrink 1.
Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Urnenwahlbezirke
Für die Landtagswahl richtet die Stadt 16 Urnenwahlbezirke ein.
Die Zuordnung zu einem Wahlbezirk steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl und Wahlschein
Zusätzlich bildet die Stadt vier Briefwahlbezirke.
Wer nicht im Wahllokal wählt, kann Briefwahl nutzen.
Die Person kann dazu einen Wahlschein beantragen.
Den Wahlschein kann man bis Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, beantragen.
Die Gemeindewahlbehörde prüft die Anträge.
Der Antrag ist schriftlich möglich.
Der Antrag ist elektronisch möglich.
Der Antrag ist persönlich möglich.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht vorgesehen.
Das Antragsformular steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann der Antrag noch am Wahltag gestellt werden.
Dies gilt besonders bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
Die Antragstellung ist dann bis 15:00 Uhr möglich.
Wer Briefwahl vor Ort abgeben will, nutzt das Briefwahlbüro.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Waren (Müritz).
Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 31. August 2026.
Das Briefwahlbüro ist bis einschließlich Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, geöffnet.
Für die persönliche Briefwahl soll die Person ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll die Person nach Möglichkeit mitbringen.
Bei der Briefwahl per Post muss die Person den Wahlbrief rechtzeitig versenden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 20. September 2026, um 18:00 Uhr, eingegangen sein.
Die Stelle für den Eingang steht auf dem Wahlbrief.
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes.
Die Gemeindewahlbehörde weist auf Wartezeiten hin.
Bei der Briefwahl vor Ort kann es zu erhöhtem Besucheraufkommen kommen.
Die Stadtverwaltung bittet dafür um Verständnis.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, ausreichend Zeit einzuplanen.
Weiterführende Informationen
Weitere Einzelheiten stehen in der Bekanntmachung der Stadt Waren (Müritz).
Die Bekanntmachung trägt das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
Sie enthält auch Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen.
Die Bekanntmachung betrifft die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Das Datum der Bekanntmachung ist 19. August 2026.
Die Stadt veröffentlicht die Informationen unter www.waren-mueritz.de/de/de/stadtpolitik-gremien/wahlen.