Bewohner der Hellingstraße 4 bis 6 können zurück in ihre Wohnungen

Bewohnerinnen und Bewohner der Hellingstraße 4 bis 6 dürfen zurückkehren. Der beschädigte Kran ist stabilisiert, Sperrungen bleiben teilweise bestehen.

Von Redaktionsteam Rostock1 Min. Lesezeit

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser Hellingstraße 4 bis 6 können in ihre Wohnungen zurückkehren. Der beschädigte Hellingkran auf dem Gelände der früheren Neptunwerft ist stabilisiert und steht nach Angaben der Stadt sicher. Der Gefahrenbereich kann deshalb verkleinert werden.

Die nach Westen gerichteten Balkone und Loggien am Haus Hellingstraße 4 dürfen vorsorglich weiterhin nicht genutzt werden. Auch der unmittelbare Arbeitsbereich bleibt abgesperrt. Dazu zählen die Rückseite der Gebäude, das Haus Hellingstraße 3 mit seinen Gewerbeeinheiten und die gesamte Tiefgarage.

Am Kran wurden unter anderem die Seile für den Drucklenker erneuert und zusätzliche Klemmen sowie Kettenzüge angebracht. Die eingesetzten Krane sichern das Bauwerk doppelt. Vor weiteren Reparaturen prüfen Experten zunächst den aktuellen Zustand des Bauwerks. Arbeiten könnten auch in den Nachtstunden fortgesetzt werden; im unmittelbaren Umfeld sind dann zeitweise Licht- und Lärmbelastungen möglich.

Wann das Haus Hellingstraße 3 und seine Gewerbeeinheiten wieder freigegeben werden können, hängt vom weiteren Verlauf der Arbeiten ab. Über die Schäden am Kran und die Evakuierung der Gebäude hatten wir bereits berichtetexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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