Rostocker Kleingartenfonds: Anträge für 2027 bis 31. Dezember möglich
Rostocker Kleingärtner-Organisationen können bis zum 31. Dezember 2026 Förderanträge für das kommende Jahr stellen. Insgesamt stehen im Kleingartenfonds 100.000 Euro für 2027 bereit. Das Geld soll unter anderem dabei helfen, verwilderte Parzellen wieder nutzbar zu machen.
Antragsberechtigt sind Kleingärtner-Organisationen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, die ihren Sitz und ihr Vereinsgebiet in Rostock haben. Pro Projekt können jährlich bis zu 10.000 Euro brutto bewilligt werden. Mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten muss der Verein selbst übernehmen. Als Eigenanteil zählt auch eigene Arbeit, die mit höchstens 15 Euro pro Stunde angesetzt werden darf.
Was gefördert werden kann
Förderfähig sind unter anderem die Sanierung leerstehender Parzellen, der Abriss verfallener Lauben und die Beseitigung von Müll. Auch das Teilen großer Parzellen ab 400 Quadratmetern, neue Gemeinschaftsflächen und Spielplätze kommen infrage. Darüber hinaus können Verkehrssicherungsmaßnahmen, ökologische Aufwertungen und öffentlichkeitswirksame Aktionstage unterstützt werden.
Zum Antrag gehören unter anderem eine Projektbeschreibung, ein höchstens drei Monate alter Kostenvoranschlag und Erklärungen zur Finanzierung. Der Verein muss außerdem erklären, dass die Arbeiten noch nicht begonnen haben. Anträge sind schriftlich beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen einzureichen. Formular, „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ und weitere Unterlagen stehen auf der Internetseite des Amtesexterner Link, öffnet ein neues Fenster zum Herunterladen bereit.
Über die Anträge entscheidet das Amt nach Anhörung des Kleingartenbeirats. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Kleingartenfonds geht auf das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ zurück, das die Bürgerschaft im Dezember 2023 beschlossen hatte. Die Förderrichtlinie trat im Juli 2026 in Kraft.
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